Kampfmittel Beseitigung

    Kampfmittel Beseitigung

    Hinweise für Moers

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Im Moerser Stadtgebiet haben während des 2. Weltkrieges zahlreiche Kampfhandlungen stattgefunden. Daher befinden sich auch heute noch Kampfmittel aller Art, insbesondere aber auch Bombenblindgänger, im Boden.

    Soweit bei Baumaßnahmen oder Abbrucharbeiten in den Erdboden eingegriffen werden soll, muss zuvor eine Luftbildauswertung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf vorgenommen werden.

    Hierzu ist dem Fachdienst Ordnung ein Kartenausschnitt aus der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1 : 5.000 einzureichen, auf dem der von Erdeingriffen betroffene Bereich eindeutig gekennzeichnet ist. Je nach Auswertungsergebnis sind vor Baubeginn gegebenenfalls konkrete Überprüfungen von Verdachtsflächen vor Ort erforderlich.

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    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    04.1 Fachdienst - Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-635

    Fax: 0 28 41 / 201-1 68 88

    E-Mail: Ordnung@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (abgemeldeten Fahrzeuge, Kampfmittel)

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Landesimmissionsschutzgesetz, Kampfmittel)

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachgruppenleitung 4.1.3 - Zentraler Außendienst

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Hinweise für Moers

    Formulare

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

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