Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren

    Jedermann hat das Recht, in den Vorhaben- und Erschließungsplan einzusehen.

    In den Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann Einsicht nehmen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rödinghausen

    Die Bebauungspläne stellen die geplante städtebauliche Entwicklung für Bereiche der Gemeinde Rödinghausen dar und bauen auf dem Flächennutzungsplan auf.  Auf der verlinkten Seite können Sie sich frühzeitig über die Planungsabsichten informieren und während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen zu diesen Planungen abgeben. Auf kommunaler Ebene wird die Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) festgelegt. Zudem gibt es Planfeststellungsverfahren, die ein besonderes Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen sind.

    Neben der Beteiligung an Planungsverfahren zur Bauleitplanung und der Planfeststellung haben Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Einsicht von rechtskräftigen und festgestellten Plänen bzw. Planfeststellungsbeschlüssen.

    Ein Bebauungsplan ist eine Satzung (Ortsgesetz) und regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken sowie die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen.

    Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

    In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind

    • die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung,
    • mögliche Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen und
    • voraussichtliche Auswirkungen der Planung.

    Während der öffentlichen Auslegung wird der Planentwurf einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats im Verwaltungsgebäude "Bauamt" Alte Dorfstraße 25 der Gemeinde Rödinghausen öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung kann jede Person Stellungnahmen vorbringen.

    Anträge und Stellungnahmen können formlos gestellt werden. Wichtig sind Name, Anschrift und Unterschrift.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_22d326beb83110bd552e83e662cd2f4b

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Planen und Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Dorfstraße 25

    32289 Rödinghausen

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Angabe der Nummer oder der Bezeichnung des betreffenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

    Formulare

    Formloser Antrag des Bürgers.

    Voraussetzungen

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan muss in der Fassung, die er endgültig erhalten hat, bekannt gemacht worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rödinghausen

    • §§ 3 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
    • Planzeichenverordnung 1990 (PlanZV)

    Verfahrensablauf

    Nach Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann sich der Bürger an die Stelle wenden, die in der Bekanntmachung genannt ist, um in den Plan sowie die sonstigen bereitzuhaltenden Unterlagen Einsicht zu nehmen.

    Fristen

    Die Unterlagen müssen ständig, d. h. während seiner gesamten Geltungsdauer, aber auch noch nach seiner Aufhebung, bereitgehalten werden.

    Bearbeitungsdauer

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sowie die sonstigen bereitzuhaltenden Unterlagen müssen jederzeit griffbereit vorhanden sein bzw. innerhalb angemessener Zeit herbeigeschafft werden. Dabei kann die Einsichtnahme jedoch grundsätzlich auf die Dienststunden der Behörde oder falls Abweichungen bestehen auf die Besuchsstunden beschränkt werden.

    Kosten

    Die Einsichtnahme ist kostenfrei (es können jedoch Kosten erhoben werden, falls z.B. Ablichtungen von den Unterlagen gewünscht werden). https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Rödinghausen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de