Versteigerung

    Hinweise für Verl

    Beschreibung

    Hinweise für Verl

    nicht angegeben

    Die Durchführung einer Versteigerung muss spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin schriftlich angezeigt werden. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Frist ist der Eingang Ihrer Versteigerungsanzeige.

    Für die Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir:

    • Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Versteigerung

    • Bezeichnung der Warengattung

    • Erklärung, dass ausschließlich gebrauchte Ware versteigert werden soll. Falls Zweifel daran bestehen sollten, werden Sie möglicherweise aufgefordert, entsprechende Nachweise vorzulegen.

    • Erlaubnisurkunde für das Versteigerergewerbe nach § 34 b Absatz 1 Gewerbeordnung, sofern uns diese nicht bereits vorliegt.

    • Angabe des Ortes, an dem sich das Versteigerungsgut bis zum Tage der Versteigerung befindet

    • Versicherung, dass die Anzeige samt Unterlagen in Abschrift auch der zuständigen Industrie- und Handelskammer übersandt wird

    • Angabe der gesetzlich vorgeschriebenen Besichtigungszeiten (siehe unten)

    Für die Versteigerung ungebrauchter Waren muss einer der folgenden Ausnahmegründe vorliegen:

    • die Ware gehört zu einem Nachlass

    • die Ware stammt aus einer Insolvenzmasse oder einer Geschäftsaufgabe

    In diesem Fall sind folgende weitere Angaben oder Unterlagen erforderlich:

    • Nachweis der öffentlichen Bestellung: Falls es sich um eine öffentliche Versteigerung handelt, müssen Sie Ihre öffentliche Bestellung als Versteigerin oder Versteigerer vorlegen (§ 383 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB).

    • Anlass der Versteigerung sowie Namen und Anschriften der Auftraggeberinnen und Auftraggeber

    • Versicherung, dass die Versteigerung nicht in räumlichem oder zeitlichem Zusammenhang mit einer anderen Verkaufsveranstaltung steht. Ausnahme: Es handelt sich um einen Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe.

     

    Grundsätzlich müssen Sie für die Dauer von mindestens zwei Stunden Gelegenheit zur Besichtigung des Versteigerungsgutes geben (§ 4 VerstV). Die Besichtigung kann auch an Sonntagen und Feiertagen stattfinden (§ 5 Absatz 1 VerstV). Ladenschlusszeiten müssen insofern nicht beachtet werden.

    Eine neue Versteigerung dürfen Sie am Ort der vorhergehenden Versteigerung frühestensfünf Werktage nach deren Beendigung beginnen. Versteigerungen dürfen die Dauer von sechs Werktagen grundsätzlich nicht überschreiten (§ 3 Absatz 3 VerstV).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5aa8016ee4e4887e0989e8315f34f661

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Verl

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Straße 5

    33415 Verl

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Verl

    Formulare

    Hinweise für Verl

    Voraussetzungen

    Hinweise für Verl

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Verl

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Verl

    Fristen

    Hinweise für Verl

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Verl

    Kosten

    Hinweise für Verl

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Verl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Verl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de