Hilfe zur Pflege
Hinweise für Soest
Beschreibung
Hinweise für Soest
Menschen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb Unterstützung benötigen, können unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) erhalten. Hilfe zur Pflege ist eine Hilfe im Leistungskatalog der Sozialhilfe. Daher ist neben den medizinischen Voraussetzungen insbesondere die wirtschaftliche Situation (Einkommen und Vermögen) für einen möglichen Anspruch von entscheidender Bedeutung.
Unterschieden wird allgemein zwischen Leistungen bei häuslicher Pflege sowie Hilfe zur Pflege in stationären oder teilstationären Einrichtungen. Zuständig für die meisten Leistungen der Hilfe zur Pflege ist der Kreis Soest. In besonderen Einzelfällen kann sich auch ein Leistungsanspruch gegenüber der Stadt Geseke ergeben.
Die Stadt Geseke, Soziale Sicherung (Pflegeberatung) steht Ihnen gern für persönliche Beratung und Antragsaufnahme zur Verfügung.
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Ansprechpartner
Pflegeberatung
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Kontakt
Telefon Festnetz: 02942 500-180
E-Mail: sozialverwaltung@geseke.de
erforderliche Unterlagen
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Welche Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind, ist abhängig vom jeweiligen Sachverhalt. Wir informieren Sie darüber ganz individuell bei Ihrer Vorsprache.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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- Pflege: Antrag auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (Grundantrag)
- Pflege: Einkommens- und Vermögenserklärung
- Pflege: Pflegewohngeldantrag
- Pflege: Angebotsfinder NRW
- Pflegeanbieter-Datenbank
- Pflegeplätze finden in NRW
- Pflegeberatung: Hinweise zum Datenschutz
- Pflege: Antrag auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (Grundantrag)
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- Pflegeberatung digital (Chat)
- Pflegeberatung: Rückrufbitte einreichen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen