Hilfe zur Pflege
Hinweise für Soest
Beschreibung
Hinweise für Soest
Zur Pflege in einer Einrichtung gehören die Tagespflege, die Kurzzeitpflege und die vollstationäre Pflege. Finanziert wird diese durch Leistungen der Pflegekasse, eigenes Einkommen, eigenes Vermögen, eigene vertragliche Ansprüche (zum Beispiel aus übertragenem Vermögen), Unterhaltsansprüche gegen Kinder sowie Pflegewohngeld und gegebenenfalls Sozialhilfe.
Sozialhilfe kann nicht rückwirkend gezahlt werden. Deshalb ist es wichtig, dass - sofern Sozialhilfe benötigt wird - der Antrag beim Kreis Soest immer vor der Aufnahme gestellt wird.
Fachkundigen Rat einholen
Vor der Heimaufnahme sollte auf jeden Fall fachkundiger Rat beim Sachgebiet "Hilfe zur Pflege" des Kreises Soest eingeholt werden. Weitere Beratungsstellen sind im "Merkblatt für eine Aufnahme in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung" aufgelistet.
Informationspflicht
Sofern Sozialhilfe gewährt wird, sind Leistungsempfännger beziehungsweise ihre Betreuer oder Bevollmächtigen verpflichtet, dem Kreis Soest alle Änderungen anzugeben, die für die Leistungsgewährung wichtig sind. Dies sind insbesondere:
- Jede Einkommensänderung;
- jede Vermögensveränderung,die zu einer Überschreitung der Vermögensfreigrenze führt;
- die Mitteilung über einen beantragen höheren Pflegegrad (der höhrere Pflegegrad kann sozialhilferechtlich erst ab Bekanntgabe anerkannt werden);
- die Änderung des Pflegegrads;
- eine vorübergehende Abwesenheit (Krankenhaus).
Menschen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb Unterstützung benötigen, können unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) erhalten. Hilfe zur Pflege ist eine Hilfe im Leistungskatalog der Sozialhilfe. Daher ist neben den medizinischen Voraussetzungen insbesondere die wirtschaftliche Situation (Einkommen und Vermögen) für einen möglichen Anspruch von entscheidender Bedeutung.
Unterschieden wird allgemein zwischen Leistungen bei häuslicher Pflege sowie Hilfe zur Pflege in stationären oder teilstationären Einrichtungen. Zuständig für die meisten Leistungen der Hilfe zur Pflege ist der Kreis Soest. In besonderen Einzelfällen kann sich auch ein Leistungsanspruch gegenüber der Stadt Geseke ergeben.
Die Stadt Geseke, Soziale Sicherung (Pflegeberatung) steht Ihnen gern für persönliche Beratung und Antragsaufnahme zur Verfügung.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Pflegeberatung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02942 500-180
E-Mail: sozialverwaltung@geseke.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
Welche Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind, ist abhängig vom jeweiligen Sachverhalt. Wir informieren Sie darüber ganz individuell bei Ihrer Vorsprache.
Formulare
Hinweise für Soest
- Pflege: Antrag auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (Grundantrag)
- Pflege: Einkommens- und Vermögenserklärung
- Pflege: Pflegewohngeldantrag
- Pflege: Angebotsfinder NRW
- Pflegeanbieter-Datenbank
- Pflegeplätze finden in NRW
- Pflegeberatung: Hinweise zum Datenschutz
- Pflege: Antrag auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (Grundantrag)
- Pflege: Einkommens- und Vermögenserklärung
- Pflegeberatung digital (Chat)
- Pflegeberatung: Rückrufbitte einreichen
- Sozialleistungen: Einverständnis E-Mail-Kommunikation
Voraussetzungen
Hinweise für Soest
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
- Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)
- Alten- und Pflegegesetz Nordrhein Westfalen (APG NRW)
Verfahrensablauf
Hinweise für Soest
Fristen
Hinweise für Soest
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Soest
Hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
Hinweise für Soest
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Soest
- Vordrucke Hilfe zur Pflege - "Grundantrag" sowie "Einkommens- und Vermögenserklärung" - Die Vordrucke können Sie uns digital über unser Service-Portal zusenden. Es ist eine einmalige Registrierung notwendig. Alternativ stehen Ihnen nachfolgend PDFs zum Ausdrucken zur Verfügung
- Merkblatt Hilfe zur Pflege und Pflegewohngeld
- Antrag Pflegewohngeld
- Hilfe zur Pflege Grundantrag
- Einkommens- und Vermögenserklärung
- Merkblatt für eine Aufnahme in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung
- Notwendige Unterlagen für eine Aufnahme in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung
- Informationen zum Thema "Schenkungen"
- Informationen zum Thema "Elternunterhalt"
- Informationen zum Thema "Privatrechtliche Ansprüche aus Vertrag"
- Hinweise zum Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten
- Antrag § 74 SGB XII Übernahme von Bestattungskosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen