Hilfe zur Pflege
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Wenn die pflegerische Versorgung im häuslichen Bereich durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst nicht mehr ausreicht, kann die notwendige Versorgung oftmals nur noch stationär in einem Alten- oder Pflegeheim sichergestellt werden. Reichen zur Finanzierung der anfallenden Heimkosten das eigene Einkommen, Vermögen und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, kann Hilfe zur Pflege in Einrichtungen beantragt werden.
Bei allen Heimen setzen sich die Kosten eines Pflegeplatzes zusammen aus
- den Pflegekosten,
- den Kosten für Unterkunft und Verpflegung,
- den Investitionskosten,
- der Ausbildungsumlage sowie
- den Kosten für Zusatzleistungen - soweit diese gewünscht werden -.
Zur Finanzierung der Investitionskosten können Bewohnerinnen und Bewohner in vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen als Unterstützung das sogenannte Pflegewohngeld erhalten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter Pflegewohngeld beantragen - Serviceportal Stadt Bielefeld.
Sofern die Pflege ambulant im häuslichen Bereich erfolgt, ist Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen zu beantragen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter Hilfe zur Pflege beantragen - Serviceportal Stadt Bielefeld.
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Ansprechpartner
Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Wirtschaftliche Hilfen Soziales Abteilung SGB XII in Einrichtungen und besondere Wohnformen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-2746
erforderliche Unterlagen
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- Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)
- Antrag auf Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
- Nachweis über die aktuellen Einkommensverhältnisse (z.B. Rentenanpassungsmitteilung, Dividenden, Zinseinkünfte, Unterhaltszahlungen, Leistungsbescheid über Wohngeld, Leistungsbescheid über Blindengeld)
- Girokontoauszüge mit Stand der letzten 3 Monate bis aktuell
- aktueller Finanzstatus (erhalten Sie bei Ihrer Bank)
- Vermögenserklärung
- Vermögensnachweise (z.B. Sparbücher mit Stand der letzten 24 Monate bis aktuell, Wertpapiere, Rückkaufswerte von Lebensversicherungen, Haus- und Grundvermögen, bei übertragenen Grundstücken Übertragungsverträge)
- Nachweis über die Höhe der bestehenden Belastungen (z.B. Miete, Nebenkosten, Versicherungsbeiträge)
- Vollmachten/Bestellungsurkunden
- Namen und Anschriften der Kinder (zur Überprüfung der bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsverpflichtung)
- Nachweis über den Leistungszuschlag der Pflegekasse, §43c SGB XI
- Bescheid der Pflegekasse über Leistungen der vollstationären Pflege
- Nachweis über den Antrag auf (Weiter-)Bewilligung der medizinischen Behandlungspflege (sofern vorhanden)
- Nachweis über die Feststellung der Erwerbsminderung (sofern vorhanden)
Lebt die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner der Heimbewohnerin bzw. des Heimbewohners noch in einem eigenen Haushalt, so sind auch von diesem die entsprechenden Unterlagen vorzulegen.
Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, wird sich die zuständige Abteilung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Es entstehen keine Kosten.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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