Hilfe zur PflegeOnline erledigen

    Hilfe zur Pflege

    Hinweise für Goch

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Hilfe zur Pflege wird zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen gewährt. Diese Pflegeleistungen sind immer zuerst bei der Pflegekasse zu beantragen. Die Pflegekasse prüft über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), ob und in welchem Umfang Pflegeleistungen gewährt werden können. Dies geschieht in der Regel durch Einstufung in die sog. Pflegegrade.

    Wird durch den MDK Pflegebedürftigkeit festgestellt, kann die pflegebedürftige Person zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen wählen. Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege durch nahestehende Personen sichergestellt werden kann. Pflegesachleistungen werden ausschließlich an ambulante Pflegedienste erbracht.

    Nehmen Personen Pflegeleistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch, welche nicht oder nicht vollständig durch die Pflegekasse abgedeckt sind, können sie einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Kosten aus Sozialhilfemitteln stellen.

     

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 15

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Goch

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch

    Die Leistungsgewährung ist dabei abhängig von Einkommen und Vermögen der Antragsteller. Die Hilfe zur Pflege wird geleistet, sobald dem Leistungsberechtigten die Aufbringung der Mittel aus dem Vermögen oder Einkommen nicht zuzumuten ist.

    Grundsätzlich hat die häusliche Pflege Vorrang vor der Heimpflege. Ist die Unterbringung in einem Pflegeheim unvermeidbar, so können auf Antrag die ungedeckten Heimkosten aus Sozialhilfemitteln übernommen werden. Zuvor sind jedoch Einkommen (zum Beispiel Renten, Mieteinnahmen und Pflegeleistungen) und Vermögen (zum Beispiel Sparvermögen, Kapitalbildende Versicherungen, nicht selbst genutzte Immobilen) einzusetzen.

    Diese Hinweise sollen Ihnen die Antragstellung erleichtern. Sie sind nicht abschließend, es kann erforderlich sein, weitere Nachweise zu erbringen.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Anträge auf Gewährung von Hilfe zur Pflege sind beim zuständigen Sozialamt zu stellen.

    Ob Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (Heimunterbringung) gewährt wird, darüber entscheidet die Kreisverwaltung Kleve. Der Antrag ist jedoch über das örtliche Sozialamt zu stellen.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Goch

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de