Hilfe zur Pflege
Hinweise für Goch
Beschreibung
Hinweise für Goch
Hilfe zur Pflege wird zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen gewährt. Diese Pflegeleistungen sind immer zuerst bei der Pflegekasse zu beantragen. Die Pflegekasse prüft über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), ob und in welchem Umfang Pflegeleistungen gewährt werden können. Dies geschieht in der Regel durch Einstufung in die sog. Pflegegrade.
Wird durch den MDK Pflegebedürftigkeit festgestellt, kann die pflegebedürftige Person zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen wählen. Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege durch nahestehende Personen sichergestellt werden kann. Pflegesachleistungen werden ausschließlich an ambulante Pflegedienste erbracht.
Nehmen Personen Pflegeleistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch, welche nicht oder nicht vollständig durch die Pflegekasse abgedeckt sind, können sie einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Kosten aus Sozialhilfemitteln stellen.
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Die Leistungsgewährung ist dabei abhängig von Einkommen und Vermögen der Antragsteller. Die Hilfe zur Pflege wird geleistet, sobald dem Leistungsberechtigten die Aufbringung der Mittel aus dem Vermögen oder Einkommen nicht zuzumuten ist.
Grundsätzlich hat die häusliche Pflege Vorrang vor der Heimpflege. Ist die Unterbringung in einem Pflegeheim unvermeidbar, so können auf Antrag die ungedeckten Heimkosten aus Sozialhilfemitteln übernommen werden. Zuvor sind jedoch Einkommen (zum Beispiel Renten, Mieteinnahmen und Pflegeleistungen) und Vermögen (zum Beispiel Sparvermögen, Kapitalbildende Versicherungen, nicht selbst genutzte Immobilen) einzusetzen.
Diese Hinweise sollen Ihnen die Antragstellung erleichtern. Sie sind nicht abschließend, es kann erforderlich sein, weitere Nachweise zu erbringen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Anträge auf Gewährung von Hilfe zur Pflege sind beim zuständigen Sozialamt zu stellen.
Ob Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (Heimunterbringung) gewährt wird, darüber entscheidet die Kreisverwaltung Kleve. Der Antrag ist jedoch über das örtliche Sozialamt zu stellen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Ambulante Pflegedienste im Kreis Kleve
Angebote für Seniorinnen und Senioren des Kreises Kleve
Informationsfilm des Kreises Kleve über Hilfe zur Pflege
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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