Hilfe zur PflegeOnline erledigen

    Hilfe zur Pflege

    Hinweise für Krefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Wenn Sie durch gesundheitliche Beeinträchtigungen auf die Hilfe anderer angewiesen sind, haben Sie unter bestimmten Umständen neben den Ansprüchen aus der Pflegeversicherung einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).

    Grund für den Bedarf können körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder auch gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen sein, die nicht selbständig kompensiert und bewältigt werden können.

    Die Leistungen bestimmen sich nach dem festgestellten Pflegegrad.

    Leistungen ab Pflegegrad 1
    • Pflegehilfsmittel
    • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes;
    • Digitale Pflegeanwendungen
    • Ergänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen
    • einen Entlastungsbetrag.
    Leistungen ab Pflegegrad 2 - 5
    • Häusliche Pflege (in Form von Pflegegeld, häuslicher Pflegehilfe, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmitteln, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, anderen Leistungen, digitalen Pflegeanwendungen, ergänzender Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen)
    • Teilstationäre Pflege
    • Kurzzeitpflege
    • einen Entlastungsbetrag
    • Stationäre Pflege

    Die Hilfe zur Pflege wird von der zuständigen Behörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen gewährt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1b62b87179461d86ede50d4f1d90bc12

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stationäre Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-der-Leyen-Platz 1

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-3095

    E-Mail: stationaere.hilfen@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ambulante Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-der-Leyen-Platz 1

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-3095

    E-Mail: ambulante.hilfen@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Antrag auf Sozialhilfe, unterschriebenes Hinweisblatt, Schwerbehindertenausweis, Nachweis über Pflegegrad, MDK-Gutachten, Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern, lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate, vollständiger Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung, letzte Betriebs-/Heizkostenabrechnung des Vermieters, aktuelle Einkommensunterlagen z.B. Lohn-/Gehaltsquittungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, Unterhaltszahlungen etc., Vermögensunterlagen, falls vorhanden z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus- und Wohnungseigentum, KFZ- Brief und ausgefüllter Fragebogen zum KfZ, Bestallungsurkunde, gilt nur für Betreuer

    Formulare

    Hinweise für Krefeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Krefeld

    • Sie müssen eine körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigung haben, die Ihre Selbstständigkeit erschwert (mindestens Pflegegrad 1).
    • Sie (oder Ihre nicht getrennt lebende Ehegattin oder Lebenspartnerin bzw. Ihr nicht getrenntlebender Ehegatte oder Lebenspartner) verfügen über nicht genügend Einkommen oder Vermögen, um die Pflegekosten zu decken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Krefeld

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Der Antrag kann online gestellt werden. 

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    Kosten

    Hinweise für Krefeld

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Ambulante Hilfen

    Im Rahmen der ambulanten Pflege findet die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in der gewohnten, häuslichen Umgebung statt. Die häusliche Pflege wird dabei in der Regel durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst sichergestellt.

    Die Pflegekassen sind für die ambulanten Leistungen grundsätzlich vorrangiger Leistungsträger. Bei Vorliegen bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit, dass pflegebedürftige Menschen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, durch Sozialhilfe unterstützt werden.

    Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

    Wenn die pflegerische Versorgung im vertrauten häuslichen Bereich durch Angehörige oder den Pflegedienst nicht mehr ausreicht, kann die erforderliche Versorgung oftmals nur noch in einer Pflegeeinrichtung sichergestellt werden.

    Das Informationsblatt der Stadt Krefeld informiert über die Beantragung und die Voraussetzungen der Gewährung von Sozialhilfe bei der Unterbringung eines pflegebedürftigen Menschen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung.

    Downloads
    • Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung im Rahmen der Beantragung von Leistungen zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Pflegewohngeld nach dem Alten- und Pflegegesetz Nord-rhein-Westfalen (APG NRW) (PDF 36 KB)
    Links
    • Datenschutzrechtliche Hinweise für die Bewilligung von Leistungen nach SGB XII und dem APG NRW

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de