Hilfe zur Pflege
Hinweise für Krefeld
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Wenn Sie durch gesundheitliche Beeinträchtigungen auf die Hilfe anderer angewiesen sind, haben Sie unter bestimmten Umständen neben den Ansprüchen aus der Pflegeversicherung einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Grund für den Bedarf können körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder auch gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen sein, die nicht selbständig kompensiert und bewältigt werden können.
Die Leistungen bestimmen sich nach dem festgestellten Pflegegrad.
Leistungen ab Pflegegrad 1
- Pflegehilfsmittel
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes;
- Digitale Pflegeanwendungen
- Ergänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen
- einen Entlastungsbetrag.
Leistungen ab Pflegegrad 2 - 5
- Häusliche Pflege (in Form von Pflegegeld, häuslicher Pflegehilfe, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmitteln, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, anderen Leistungen, digitalen Pflegeanwendungen, ergänzender Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen)
- Teilstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- einen Entlastungsbetrag
- Stationäre Pflege
Die Hilfe zur Pflege wird von der zuständigen Behörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen gewährt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stationäre Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-3095
E-Mail: stationaere.hilfen@krefeld.de
Ambulante Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-3095
E-Mail: ambulante.hilfen@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Krefeld
Formulare
Hinweise für Krefeld
Voraussetzungen
Hinweise für Krefeld
- Sie müssen eine körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigung haben, die Ihre Selbstständigkeit erschwert (mindestens Pflegegrad 1).
- Sie (oder Ihre nicht getrennt lebende Ehegattin oder Lebenspartnerin bzw. Ihr nicht getrenntlebender Ehegatte oder Lebenspartner) verfügen über nicht genügend Einkommen oder Vermögen, um die Pflegekosten zu decken.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Krefeld
Verfahrensablauf
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Der Antrag kann online gestellt werden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Ambulante Hilfen
Im Rahmen der ambulanten Pflege findet die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in der gewohnten, häuslichen Umgebung statt. Die häusliche Pflege wird dabei in der Regel durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst sichergestellt.
Die Pflegekassen sind für die ambulanten Leistungen grundsätzlich vorrangiger Leistungsträger. Bei Vorliegen bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit, dass pflegebedürftige Menschen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, durch Sozialhilfe unterstützt werden.
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Wenn die pflegerische Versorgung im vertrauten häuslichen Bereich durch Angehörige oder den Pflegedienst nicht mehr ausreicht, kann die erforderliche Versorgung oftmals nur noch in einer Pflegeeinrichtung sichergestellt werden.
Das Informationsblatt der Stadt Krefeld informiert über die Beantragung und die Voraussetzungen der Gewährung von Sozialhilfe bei der Unterbringung eines pflegebedürftigen Menschen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung.
Downloads
- Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung im Rahmen der Beantragung von Leistungen zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Pflegewohngeld nach dem Alten- und Pflegegesetz Nord-rhein-Westfalen (APG NRW) (PDF 36 KB)
Links
- Datenschutzrechtliche Hinweise für die Bewilligung von Leistungen nach SGB XII und dem APG NRW
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Krefeld