Nachweis Eheschließung
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Wenn Sie in Schwerte (oder bis 1975 auch in Ergste, Geisecke, Lichtendorf, Villigst oder Westhofen) geheiratet haben, können Sie hier (siehe unten "Formulare") Ihre Eheurkunde, eine internationale Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister erhalten.
Berechtigt, eine Urkunde zu bekommen sind alle Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge und Geschwister. Andere Personen müssen ihr rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie können Ihre Urkunde gerne online anfordern. Bitte klicken Sie dafür weiter unten auf "Formulare"!
Für Eheurkunden, die älter als 80 Jahre sind, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv:
Das Stadtarchiv Schwerte
Kultur- und Weiterbildungsbetrieb -KuWeBe-
City-Centrum
Hagener Str. 7
58239 Schwerte
Tel. 0 23 04 / 104-823
Fax 0 23 04 / 104-824
E-Mail: stadtarchiv(at)ruhrtalmuseum.de
Eheurkunden anderer Standesämter können Sie hier NICHT erhalten. Als Hilfestellung für die Urkundenbestellung bei anderen Standesämtern können Sie das Formular "Urkundenanforderung (allgemein)" (siehe unter "Formulare") benutzen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwerte
- Bei Urkunden für Rentenzwecke legen Sie bitte das Anforderungsschreiben der Rentenversicherung vor.
- Lichtbildausweis
- Falls Sie die Eheurkunde über die Ehe eines Angehörigen benötigen, weisen Sie bitte nach, dass es sich um einen Vorfahren oder Abkömmling handelt.
- Ansonsten müssen Sie Ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunden glaubhaft machen.
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
- die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
- die Eltern,
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schwerte
Kosten
Hinweise für Schwerte
- Urkunden für die gesetzliche Rente: gebührenfrei
- Alle weiteren Urkunden sind gebührenpflichtig:
- Die erste Urkunde kostet 12,00 Euro und jede gleichzeitig ausgestellte gleiche Urkunde 6,00 Euro/Stück
- Ermäßigung:
- 100 % Ermäßigung erhalten Leistungsbezieher gem. SGB II, SGB XII und AsylbLG.
Zahlungsarten
- bar bei Abholung im Standesamt (berechtigte Person selbst mit Personalausweis oder Pass, andernfalls beauftragte Person mit eigenem Personalausweis oder Pass und formloser Vollmacht)
- per Vorkasse (Vorabüberweisung an die Stadtkasse), wenn Zusendung gewünscht ist (bitte benutzen Sie das unten angeführte Formular!). Nach Zahlungseingang wird Ihnen die Urkunde zugesandt.
- Schecks und Postwertzeichen können als Zahlungsmittel leider nicht akzeptiert werden!
Weitere Informationen
Hinweise für Schwerte
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen