Eheurkunde

    Nachweis Eheschließung

    Hier erfahren Sie Näheres über die Eheurkunde als Nachweis über die Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Wenn Sie in Schwerte (oder bis 1975 auch in Ergste, Geisecke, Lichtendorf, Villigst oder Westhofen) geheiratet haben, können Sie hier (siehe unten "Formulare") Ihre Eheurkunde, eine internationale Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister erhalten.

    Berechtigt, eine Urkunde zu bekommen sind alle Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge und Geschwister. Andere Personen müssen ihr rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Sie können Ihre Urkunde gerne online anfordern. Bitte klicken Sie dafür weiter unten auf "Formulare"!

    Für Eheurkunden, die älter als 80 Jahre sind, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv:

          Das Stadtarchiv Schwerte
          Kultur- und Weiterbildungsbetrieb -KuWeBe-
          City-Centrum
          Hagener Str. 7
          58239 Schwerte

          Tel. 0 23 04 / 104-823
          Fax 0 23 04 / 104-824

          E-Mail: stadtarchiv(at)ruhrtalmuseum.de

    Eheurkunden anderer Standesämter können Sie hier NICHT erhalten. Als Hilfestellung für die Urkundenbestellung bei anderen Standesämtern können Sie das Formular "Urkundenanforderung (allgemein)" (siehe unter "Formulare") benutzen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bf2d476fedce43aeef8bd4984f70ec83

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-362

    Fax: 0 23 04 / 104-743

    E-Mail: standesamt@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    • Bei Urkunden für Rentenzwecke legen Sie bitte das Anforderungsschreiben der Rentenversicherung vor.
    • Lichtbildausweis
    • Falls Sie die Eheurkunde über die Ehe eines Angehörigen benötigen, weisen Sie bitte nach, dass es sich um einen Vorfahren oder Abkömmling handelt.
    • Ansonsten müssen Sie Ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunden glaubhaft machen.

    Voraussetzungen

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):

    • die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
    • die Eltern,
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    • Urkunden für die gesetzliche Rente: gebührenfrei
    • Alle weiteren Urkunden sind gebührenpflichtig:
      • Die erste Urkunde kostet 12,00 Euro und jede gleichzeitig ausgestellte gleiche Urkunde 6,00 Euro/Stück
    • Ermäßigung:
      • 100 % Ermäßigung erhalten Leistungsbezieher gem. SGB II, SGB XII und AsylbLG.
      Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.

    Zahlungsarten

    • bar bei Abholung im Standesamt (berechtigte Person selbst mit Personalausweis oder Pass, andernfalls beauftragte Person mit eigenem Personalausweis oder Pass und formloser Vollmacht)
    • per Vorkasse (Vorabüberweisung an die Stadtkasse), wenn Zusendung gewünscht ist (bitte benutzen Sie das unten angeführte Formular!). Nach Zahlungseingang wird Ihnen die Urkunde zugesandt.
    • Schecks und Postwertzeichen können als Zahlungsmittel leider nicht akzeptiert werden!

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwerte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de