Eheurkunde

    Nachweis Eheschließung

    Hier erfahren Sie Näheres über die Eheurkunde als Nachweis über die Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:

    • aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke
    • Eheurkunden der letzten 80 Jahre
      (im Standardformat DIN A 4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
    • Lebenspartnerschaftsurkunden
      (im Standardformat DIN A 4, für das Stammbuch)
    • Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre
      (im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
    • Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre
      (im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)

    Urkunden aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister werden auch mehrsprachig ausgestellt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c3ae4fb51a3f38d3ab5002d23353fd03

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.3.2 Standesamt (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-105

    E-Mail: buergerbuero@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
    • für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):

    • die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
    • die Eltern,
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Espelkamp

    Personenstandsurkunden können bevorzugt über das Onlineformular bestellt werden. Zum Abschluss des Bestellvorgangs müssen Sie die Verwaltungsgebühr elektronisch bezahlen. Hierfür stehen Ihnen als Zahlmethoden

    • Giropay
    • PayPal oder
    • Kreditkarte

    zur Verfügung.

    Alternativ ist eine Urkundenbestellung auch telefonisch, per E-Mail oder mit dem Kontaktformular im Bürgerbüro möglich. Im Anschluss erhalten Sie eine Mitteilung über die Höhe der Gebühren und mit einem individuellen Kassenzeichen für Ihre Zahlung. Nach Zahlungseingang erfolgt umgehend der Versand. Bei persönlicher Abholung der bestellten Urkunden im Bürgerbüro ist die Zahlung per EC-Karte oder in bar möglich (siehe unter Kosten).

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Espelkamp

    ca. 10 Tage zuzüglich Postweg

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp

    Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Espelkamp nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Espelkamp registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde aus dem Standesamt Espelkamp nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Espelkamp war oder eine Geburt im Ausland im Espelkamper Standesamt nachbeurkundet wurde.

    Die Nachbeurkundung von Geburten, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen auf Antrag ist erst seit 2009 in Espelkamp möglich. Vorher war das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Espelkamp

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de