Nachweis Eheschließung
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Aus den in Lemgo geführten Personenstandsregistern können beglaubigte Abschriften erstellt werden.
Für die Anmeldung zur Eheschließung reicht eine Geburtsurkunde nicht aus. Bitte beantragen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
Voraussetzungen:
- Personenstandsfall muss sich in Lemgo ereignet haben
- Geburt innerhalb der letzten 110 Jahre
- Eheschließung innerhalb der letzten 80 Jahre
- Sterbefall innerhalb der letzten 30 Jahre
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lemgo
- Art der benötigten Urkunde (vollständiger Name, Daten, Ortsangaben)
- Anzahl der Urkunden
- Verwendungszweck
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Kontaktdaten des Antragstellers
- Verwandtschaftsverhältnis
- gegebenenfalls Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
- gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z. B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis derselben Eltern), (bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen)
- gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse (bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen)
Hinweis zur Beantragung mit Vollmacht:
Soll die Bevollmächtigte bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Urkunde an die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigte nicht ausgehändigt werden. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt.
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
- die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
- die Eltern,
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Lemgo
Urkundenformate
- DIN A4
- DIN A5
- DIN A5 mit Lochung zum Einheften in das Familien-Stammbuch
Urkundenbestellung über
- Onlinedienstleistung des Serviceportals
- schriftlich (E-Mail oder Post)
- persönlich durch Vorsprache nach Terminvereinbarung
- telefonisch
- per Fax
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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