Nachweis Eheschließung
Beschreibung
Hinweise für Marienmünster
Das Standesamt Marienmünster führt für seinen Zuständigkeitsbereich ein Eheregister. In diesem werden alle vor dem Standesamt Marienmünster geschlossenen Ehen registriert.
Aus diesem Eheregister können Sie Urkunden, internationale (mehrsprachige) Urkunden und beglaubigte Ausdrucke anfordern.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Marienmünster
Bei der Onlinebestellung oder der schriftlichen Bestellung fügen Sie bitte Ihr Ausweisdokument als Kopie, Foto oder Scan an oder hängen Sie - sofern für eine andere Person bestellt wird - die entsprechenden Nachweise an.
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
- die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
- die Eltern,
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Marienmünster
Die Gebühr für die Ausstellung einer Eheurkunde, einer internationalen (mehrsprachigen) Eheurkunde oder eines beglaubigten Ausdruckes aus dem Eheregister beträgt 10,00 EUR. Weitere Ausfertigungen einer gleichen Urkunde kosten bei gleichzeitiger Bestellung die Hälfte. (So beträgt die Gebühr für 3 Eheurkunden im Standardformat DIN A 4 desselben Ehepaars als Beispiel 20,00 EUR.) Für den Versand werden 2,00 EUR berechnet.
Gebührenfrei sind Urkunden für bestimmte soziale Zwecke, z. B. zur Beantragung der Rente. Die Gründe sind bei Antragstellung anzugeben. Die Urkunde wird mit dem jeweiligen Verwendungszweck gekennzeichnet. Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde.
Die Gebühr für Auskünfte aus einem Eheeintrag beträgt 6,00 EUR.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Marienmünster