Nachweis Eheschließung
Beschreibung
Hinweise für Castrop-Rauxel
Zum Nachweis Ihres Personenstandes erhalten Sie aus den Personenstandsregistern Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie beglaubigte Abschriften aus den vorgenannten Registern. Mehr zum Thema finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Eine Geburtsurkunde können Sie nur bei der Stadt beantragen, in der Sie geboren wurden, nicht bei der Stadt, in der Sie wohnen.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, Urkunden über das Internet anzufordern (dies gilt nicht für die Anmeldung von Neugeborenen). Für einen Online-Antrag ist es erforderlich, dass Sie sich im Serviceportal der Stadt Castrop-Rauxel einmalig beim Servicekonto.NRW anmelden. Ein Video zum Servicekonto finden Sie hier.
Hinweis: Beantragen Sie die Urkunden nur auf der offiziellen Internetseite bzw. dem Serviceportal Ihrer Gemeinde und nicht auf Seiten anderer Anbieter. Weitere Informationen zu dem Thema bietet die Verbraucherzentrale auf www.verbraucherzentrale.de.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Castrop-Rauxel
Zum Nachweis Ihrer Identität ist die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Ggf. ist das rechtliche Interesse zur Ausstellung von Urkunden durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen.
Voraussetzungen
Hinweise für Castrop-Rauxel
Sie können Urkunden aus dem Personenstandregister nur bekommen, wenn sich der Eintrag auf ihre eigene Person, auf Ihre Kinder oder auf Ihre Eltern bezieht. Andere Personen können diese Urkunden nur bekommen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Eine Geburtsurkunde erhalten Sie nur bei der Stadt, in der Sie auch geboren wurden.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Castrop-Rauxel
14 EUR
Die Urkundengebühr ist bei diesem Online-Antrag vorab zu entrichten.
Vergewissern Sie sich vor Antragstellung, ob das Standesamt Castrop-Rauxel tatsächlich zuständig ist und Sie auch antragsberechtigt sind.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen