Nachweis Eheschließung
Beschreibung
Hinweise für Königswinter
Das Standesamt führt die Personenstandsregister (früher Personenstandsbücher):
Geburtenregister der letzten 110 Jahre
Eheregister der letzten 80 Jahre
Sterberegister der letzten 30 Jahre
Aus den bei uns geführten Registern können Sie Personenstandsurkunden erhalten. Berechtigt sind
- die Personen unmittelbar, deren Geburt oder Eheschließung beurkundet wurde,
- direkte Verwandte (Eltern oder Kinder - nicht Geschwister) oder
- Personen oder Behörden, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Die folgenden Urkunden können ausgestellt werden:
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Sterbeurkunde
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
mehrsprachige Internationale Urkunden:
Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden können auch auf einem mehrsprachigen Vordruck ausgestellt werden (Internationale Urkunden).
Urkunden zur Vorlage im Ausland
müssen für manche Länder eine Apostille erhalten. Dazu darf die Urkunde nicht älter als sechs Monate sein. Die Apostille können Sie über die Bezirksregierung in Köln erhalten.
Urkunden historischer Personenstandsregister:
Für Informationen oder Kopien aus älteren Personenstandsregistern (Geburtenregister älter als 110 Jahre, Eheregister älter als 80 Jahre, Sterberegister älter als 30 Jahre ) wenden Sie sich bitte an das Archiv der Stadt Königswinter.
Online Antrag
Standesamtliche Urkunden und beglaubigte Registerabschriften können auch online angefordert werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
- für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
- die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
- die Eltern,
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Königswinter
Eine Urkunde / beglaubigte Abschrift kostet 10 €, jede weitere Mehrausfertigung dieser Urkunde 5 €.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Königswinter