Eheurkunde

    Nachweis Eheschließung

    Hier erfahren Sie Näheres über die Eheurkunde als Nachweis über die Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Königswinter

    Das Standesamt führt die Personenstandsregister (früher Personenstandsbücher):

    Geburtenregister der letzten 110 Jahre
    Eheregister der letzten 80 Jahre
    Sterberegister der letzten 30 Jahre

    Aus den bei uns geführten Registern können Sie Personenstandsurkunden erhalten. Berechtigt sind

    - die Personen unmittelbar, deren Geburt oder Eheschließung beurkundet wurde,
    - direkte Verwandte (Eltern oder Kinder - nicht Geschwister) oder
    - Personen oder Behörden, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können.

    Die folgenden Urkunden können ausgestellt werden:

    - Geburtsurkunde
    - Eheurkunde
    - Sterbeurkunde
    - beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
    - beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
    - beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister

    mehrsprachige Internationale Urkunden:
    Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden können auch auf einem mehrsprachigen Vordruck ausgestellt werden (Internationale Urkunden).
    Urkunden zur Vorlage im Ausland
    müssen für manche Länder eine Apostille erhalten. Dazu darf die Urkunde nicht älter als sechs Monate sein. Die Apostille können Sie über die Bezirksregierung in Köln erhalten.

    Urkunden historischer Personenstandsregister:
    Für Informationen oder Kopien aus älteren Personenstandsregistern (Geburtenregister älter als 110 Jahre, Eheregister älter als 80 Jahre, Sterberegister älter als 30 Jahre ) wenden Sie sich bitte an das Archiv der Stadt Königswinter.

    Online Antrag
    Standesamtliche Urkunden und beglaubigte Registerabschriften können auch online angefordert werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6a6b8abb1c98bc59feaa6524b41d777e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Drachenfelsstr. 6

    53639 Königswinter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02244 889-0

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
    • für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):

    • die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
    • die Eltern,
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Königswinter

    Eine Urkunde / beglaubigte Abschrift kostet 10 €, jede weitere Mehrausfertigung dieser Urkunde 5 €.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Königswinter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de