Nachweis Eheschließung
Beschreibung
Hinweise für Lindlar
Personenstandsurkunden
Personenstandsurkunden sind beglaubigte Originalkopien aus einem Personenstandsbuch oder beglaubigten Auszüge, welche vom Standesamt ausgestellt werden. Bei der Gemeinde Lindlar können Sie Personenstandsurkunden entweder online oder persönlich beim Standesamt bestellen.
Wichtig: Ihr Standesamt ist nur dann zuständig, wenn auch die Beurkundung der jeweiligen Angelegenheit in Lindlar erfolgt ist, also z.B. die Geburt oder Eheschließung in Lindlar stattgefunden hat. Der Wohnort zum Zeitpunkt der Beurkundung ist nicht relevant. Falls Sie sich bzgl. des Ortes der Beurkundung unsicher sind, wenden Sie sich bitte vor der Bestellung telefonisch ans Standesamt.
Aus folgenden Registern können Sie online Personenstandsurkunden beantragen:
- Geburtsregister
- Eheregister
- Lebenspartnerschaftsregister
- Sterberegister
Weitere Urkundenarten können nur persönlich im Standesamt beantragt werden. Die Gebühren betragen 10 Euro für die erste Urkunde je Urkundenart. Für jede weitere Urkunde fallen jeweils 5 Euro an.
In bestimmten Fällen (z.B. zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung) erhalten Sie ein Exemplar gebührenfrei. Bitte beachten Sie, dass das bestellte Exemplar entsprechend gekennzeichnet wird und nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann.
Bitte beachten Sie, dass die Register gemäß folgender Fristen archiviert werden:
- Geburtsregister nach 110 Jahren
- Eheregister nach 80 Jahren
- Lebenspartnerschaftsregister nach 80 Jahren
- Sterberegister nach 30 Jahren
Nach der Archivierung wird vom Standesamt keine Urkunde mehr ausgestellt.
Benötigen Sie ein Dokument aus dem Archiv, setzen Sie sich bitte persönlich mit dem Gemeindearchiv in Verbindung.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
- für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
- die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
- die Eltern,
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Lindlar