Nachweis Eheschließung
Beschreibung
Hinweise für Geilenkirchen
Die Eheurkunde wird bei der Eheschließung erstellt und ausgehändigt. Sie können nachträglich weitere Eheurkunden bestellen.
Bei uns erhalten Sie nur Eheurkunden von Ehen, die in Geilenkirchen geschlossen wurden oder wenn wir für Ihre im Ausland geschlossene Ehe das Eheregister, früher Familienbuch, führen.
Es werden folgende Urkundenarten unterschieden:
- Eheurkunde: Die Eheurkunde enthält Angaben zur Eheschließung mit Zeit- und Ortsangabe. Weiter gibt Sie Aufschluss über Ihre Namensführung in der Ehe und ob die Ehe noch besteht.
- Eheurkunde für das Stammbuch: Diese Urkunde wird passend für Ihr Familienstammbuch ausgestellt.
- internationale Eheurkunde: Wir stellen Ihnen eine mehrsprachige Urkunde aus, die Sie im Ausland oder bei ausländischen Behörden verwenden können.
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (ehemals Familienbuch): Diese Urkunde entspricht inhaltlich der Eheurkunde.
Sie können die Urkunde online, schriftlich oder durch persönliche Vorsprache anfordern.
Bei online oder schriftlicher Anforderung wird die Urkunde erst nach vorheriger Überweisung der Gebühr versendet. Bearbeitungszeit: 2-5 Tage. Bei persönlicher Vorsprache wird die Urkunde sofort ausgestellt und es ist zudem ein Ausweisdokument vorzulegen oder die Vollmacht mit Ausweisdokument des Antragstellers und des Bevollmächtigten.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Standes- und Friedhofsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02451 629-934
Fax: 02451 629-929
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Geilenkirchen
- Personalausweis oder Reisepass
- Anforderungsschreiben des Rententrägers falls Sie die Urkunde für die Rentenversicherung benötigen
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
- die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
- die Eltern,
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Geilenkirchen
Die erste Urkunde kostet 10 Euro, jede weitere Urkunde der gleichen Art 5 Euro.
Zur Vorlage bei der Rentenversicherung erhalten Sie eine Eheurkunde gebührenfrei. Legen Sie bitte in diesem Fall einen Nachweis vor.
Weitere Informationen
Hinweise für Geilenkirchen
Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Geilenkirchen