Eheurkunde

    Nachweis Eheschließung

    Hier erfahren Sie Näheres über die Eheurkunde als Nachweis über die Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Erkelenz

    Wenn Sie aktuelle Urkunden aus dem Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- oder Sterberegister benötigen, können Sie diese online über das Serviceportal anfordern. Dazu müssen Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder anderen Ausweis mit Lichtbild scannen oder fotografieren und hochladen.

    Urkunden können wir nur für Personen ausstellen, die in dem jeweiligen Register eingetragen sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie können auch an Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder), Geschwister und Ehegatten ausgehändigt werden.

    In allen anderen Fällen muss ein rechtliches Interesse nachgewiesen werden (Mietvertrag, Grundbuchauszug, Erbvertrag etc.). Der Nachweis muss im Online-Verfahren ebenfalls hochgeladen werden.

    Sollten Sie Urkunden im Auftrag einer anderen Person anfordern, benötigen wir von dieser eine schriftliche Vollmacht oder Bestellungsurkunde und eine Kopie des Ausweises. Beides ist im Online-Verfahren hochzuladen.

    Im Rahmen des Online-Verfahrens bezahlen Sie die Gebühren vorab.

    Sie können die gewünschte Urkunde bei Bedarf auch schriftlich per Post (Standesamt Erkelenz, Franziskanerplatz 1, 41812 Erkelenz) oder per Fax (02431-859-300/-301/-302/-303) anfordern. In dem Fall senden wir Ihnen die Urkunde mit einem Gebührenbescheid in Höhe der zu zahlenden Gebühren zu. Sobald der Betrag eingegangen ist oder Sie die Zahlung nachweisen, senden wir Ihnen die Urkunde per Post zu.

    Folgende Urkunden-Formate können beantragt werden:

    • Urkunden im Stammbuchformat (DIN A5)
    • Urkunden in DIN A4-Format
    • Registerabschriften
    • mehrsprachige/internationale Urkunden
    • Urkunde für die Beantragung von Sozialleistungen

    Für die Benutzung der bei uns geführten Personenstandsregister sind folgende Fristen vorgesehen. :

    • Geburtenregister der letzten 110 Jahre,
    • Eheregister der letzten 80 Jahre sowie
    • Sterberegister der letzten 30 Jahre.

    Bis zum Ablauf der Fristen ist die Ausstellung von Urkunden möglich.

    Gebühren:

    10,- für die erste Urkunde je Format, 5,- für jede weitere Urkunde des gleichen Formats

    Begl. Archiv-Kopien aus Altregistern

    Kopien aus Registern, die vor dem o.g. Zeitraum liegen (Geburten älter als 110 Jahre, Eheschließungen älter als 80 Jahre und Sterbefälle älter als 30 Jahre), werden vom Stadtarchiv ausgestellt. Wenden Sie sich bitte in dem Fall an das Stadtarchiv der Stadt Erkelenz (eMail: stadtarchiv@erkelenz.de).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2682a879b4ed06619cab934e4d8eea92

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Franziskanerplatz 10

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-300

    Fax: 02431 85-9300

    E-Mail: standesamt@erkelenz.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
    • für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):

    • die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
    • die Eltern,
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Erkelenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de