Nachweis Eheschließung
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt das Standesamt aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister Urkunden aus.
Diese können Sie am besten und schnellsten mit der Onlinedienstleistung "Personenstandurkunden" bestellen.
Die Bezahlung der Gebühren erfolgt dabei per Kreditkarte oder Paypal.
Welche Urkunden können ausgestellt werden?
- aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke,
- aus dem Eheregister Eheurkunden,
- aus dem Lebenspartnerschaftsregister Lebenspartnerschaftsurkunden,
- aus dem Geburtenregister Geburtsurkunden,
- aus dem Sterberegister Sterbeurkunden,
- aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister mehrsprachige Urkunden.
Bei welchem Standesamt erhalten Sie die Urkunden?
Das Standesamt Baesweiler kann grundsätzlich nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Baesweiler beurkundeten Personenstandsfälle ausstellen. Dies bedeutet, dass Sie z.B. eine Geburtsurkunde aus dem Standesamt Baesweiler nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Baesweiler war oder eine Geburt im Ausland im Baesweiler Standesamt nachbeurkundet wurde.
Darüber hinaus erhalten Sie beim Standesamt Baesweiler auch alle Urkunden aus den verwalteten Personenstandsregistern der Standesämter Setterich ab dem 01.01.1963 und Puffendorf (einschließlich Loverich und Floverich) bis 31.12.1913.
Bitte beachten Sie, dass
- Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden, für Ehen und Lebenspartnerschaften älter als 80 Jahre,
- Geburtsurkunden, für Geburten älter als 110 Jahre,
- Sterbeurkunden, für Sterbefälle älter als 30 Jahre,
nicht mehr ausgestellt werden können.
Für die Erteilung von Nachweisen aus diesen Personenstandsregistern sind die archivrechtlichen Vorschriften maßgebend. Es fallen ggfls. andere Gebühren an. Nähere Einzelheiten erteilt das Standesamt.
Welche Personenstandsurkunden können Sie beantragen?
- Ihre eigenen Urkunden,
- Urkunden Ihres Ehegatten oder Lebenspartners
- Urkunden Ihrer Kinder, Enkel, Urenkel usw.
- Urkunden Ihrer Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw.
- sonstige Urkunden, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder
- wenn Sie eine schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen können.
Wie erhalten Sie die Urkunden und welche Unterlagen sind nachzuweisen?
1. Online-Beantragung
Sie können Urkunden am besten und schnellsten im Online-Verfahren bestellen.
Bitte laden Sie im Online-Verfahren eine Kopie Ihres Personalausweises und ggfls. die Vollmacht sowie einen Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Vertrag, Grundbuchauszug, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Schreiben der Behörde oder des Gerichtes, welche(s) zur Vorlage der Urkunde aufgefordert hat) hoch.
2. Schriftliche Beantragung
Sie können Urkunden formlos schriftlich bestellen. Geben Sie hierbei in jedem Fall den Namen, das genaue Ereignisdatum und den Ereignisort sowie den Verwendungszweck der Urkunde an. Bitte fügen Sie die unter 1. genannten Unterlagen und Nachweise in Kopie bei.
3. Persönliche Beantragung
Natürlich können Sie eine Personenstandsurkunde auch bei einem persönlichen Besuch im Standesamt beantragen. Bitte bringen Sie die unter 1. genannten Unterlagen und Nachweise mit.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerbüro, Standesamt und Friedhofswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02401 800-0
Fax: 02401 800-177
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
- für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
- die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
- die Eltern,
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Baesweiler
Die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde bzw. eines beglaubigten Registerausdruckes beträgt 10,00 €.
Weitere, gleichzeitig angeforderte Ausfertigungen derselben Urkunde bzw. Registerausdruckes kosten jeweils 5,00 €.
Die Verwaltungsgebühr wird bei schriftlicher Beantragung in Form eines Gebührenbescheides mit Versand der Urkunde erhoben.
Bei persönlicher Abholung ist die Gebühr in Bar oder per EC-Karte zu zahlen.
Für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung sind die Urkunden gebührenfrei. Die gebührenfreie Aushändigung der Urkunde erfolgt nur gegen Vorlage des Schreibens des Rententrägers.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Baesweiler