Nachweis Eheschließung
Beschreibung
Hinweise für Alsdorf
Personenstandsurkunden erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde, das heißt
- Geburtsurkunden beim Standesamt des Geburtsortes
- Eheurkunden beim Standesamt des Eheschließungsortes
- Lebenspartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde
- Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes
Das Gleiche gilt für beglaubigte Abschriften sowie Auskünfte aus diesen Personenstandsregistern. Andere Standesämter sind zur Beglaubigung "fremder" Urkunden nicht befugt.
Personenstandsurkunden können wie folgt beantragt werden:
- online über das Bürgerportal (als Bezahlverfahren steht Ihnen giropay zur Verfügung)
- persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung
- schriftliche Anforderung an folgende Email-Adresse: standesamt@alsdorf.de (*)
- schriftliche Anforderung per Fax an folgende Nummer: 02404 50-213
- schriftliche Anforderung an folgende Postanschrift:
Die Übersendung von Personenstandsurkunden aufgrund telefonischer Anforderung ist nicht möglich.
* Sollten Sie sich für die Anforderung per Email entscheiden, nutzen Sie bitte ausschließlich die angegebene Email-Adresse. Bei der Nutzung von Suchmaschinen im Internet gibt es Firmen, die Ihnen die Beschaffung von Personenstandsurkunden anbieten. Dies ist zwar legal, führt aber dazu, dass neben der Gebühr, die das Standesamt für die Erteilung von Urkunden erhebt, weitere Bearbeitungsgebühren anfallen, die durch diese Firmen erhoben werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Alsdorf
Bei persönlicher Vorsprache ist in jedem Fall der Personalausweis/Reisepass oder ein sonstiger Lichtbildausweis vorzulegen. Sofern nicht der Berechtigte selbst vorspricht, ist zusätzlich eine Vollmacht des Berechtigten bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses (zum Beispiel ein Aufforderungsschreiben einer Behörde, dass die Urkunde dort benötigt wird) vorzulegen.
Bei schriftlicher Anforderung ist eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses und gegebenenfalls die Vollmacht bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses beizufügen.
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
- die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
- die Eltern,
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Alsdorf
Die Gebühr für die Erteilung einer Personenstandsurkunde beträgt 12,00 €. Für ein weiteres Exemplar der gleichen Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und erteilt wird, beträgt die Gebühr 6,00 €.
Für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung sind die Urkunden gebührenfrei.
Weitere Informationen
Hinweise für Alsdorf
Personenstandsurkunden unterliegen folgenden Aufbewahrungsfristen:
- Geburtsurkunden 110 Jahre
- Eheurkunden 80 Jahre
- Sterbeurkunden 30 Jahre
Sofern ältere Urkunden benötigt werden, handelt es sich um Archivgut. Für die Erteilung dieser Urkunden fallen gegebenenfalls andere Gebühren an. Nähere Informationen erteilt das Standesamt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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