Nachweis Eheschließung
Beschreibung
Hinweise für Jüchen
Bestellung von aktuellen Urkunden aus dem Familien-, Geburten-, Heirats- und Sterbebuch.
Urkunden und Registerauszüge können bei den zuständigen Sachbearbeitenden oder über die Onlinedienstleistung beantragt werden.
Bitte fügen Sie Ihrem schriftlichen oder dem Online-Antrag die erforderlichen Unterlagen bei und machen Sie die nachfolgenden Angaben:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- falls bekannt, eine Registernummer der benötigten Urkunde
- vollständige Anschrift
- Telefonnummer
- Grund der Beantragung
- ggf. Kopie oder Ablichtung eines Nachweises einer öffentlichen Stelle (z.B. Amtsgericht oder Rentenversicherung)
- und fügen bitte eine Kopie oder Ablichtung Ihres Ausweisdokumentes bei
Weitere Informationen zu den einzelnen Urkundentypen finden Sie unter "verwandte Dienstleistungen".
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Jüchen
- formloser Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Bedarf: Nachweise über das rechtliche oder berechtigte Interesse, z.B. Verträge, Schuldtitel, Vollmacht von Angehörigen usw.
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
- die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
- die Eltern,
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Jüchen
- Urkunden aus dem Ehe-,Geburten- und Sterberegister: 10,00 Euro
- Werden von derselben Urkunde oder Abschrift mehrere Exemplare bestellt, kostet die zweite oder jede weitere Urkunde die Hälfte der Gebühr: 5,00 Euro
- Kann für das Ausstellen einer Urkunde keine Angabe gemacht werden, wird je nach Arbeitsaufwand eine Suchgebühr in Höhe von 17,00 bis 66,00 Euro erhoben
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Jüchen