Eheurkunde

    Nachweis Eheschließung

    Hier erfahren Sie Näheres über die Eheurkunde als Nachweis über die Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Jüchen

    Bestellung von aktuellen Urkunden aus dem Familien-, Geburten-, Heirats- und Sterbebuch.

    Urkunden und Registerauszüge können bei den zuständigen Sachbearbeitenden oder über die Onlinedienstleistung beantragt werden. 

    Bitte fügen Sie Ihrem schriftlichen oder dem Online-Antrag die erforderlichen Unterlagen bei und machen Sie die nachfolgenden Angaben:

    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • falls bekannt, eine Registernummer der benötigten Urkunde
    • vollständige Anschrift
    • Telefonnummer
    • Grund der Beantragung
    • ggf. Kopie oder Ablichtung eines Nachweises einer öffentlichen Stelle (z.B. Amtsgericht oder Rentenversicherung)
    • und fügen bitte eine Kopie oder Ablichtung Ihres Ausweisdokumentes bei

    Weitere Informationen zu den einzelnen Urkundentypen finden Sie unter "verwandte Dienstleistungen".

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_468c042f18013068d6530a808fa6f4f0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Jüchen

    • formloser Antrag
    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei Bedarf: Nachweise über das rechtliche oder berechtigte Interesse, z.B. Verträge, Schuldtitel, Vollmacht von Angehörigen usw.

    Voraussetzungen

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):

    • die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
    • die Eltern,
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Jüchen

    • Urkunden aus dem Ehe-,Geburten- und Sterberegister:   10,00 Euro
    • Werden von derselben Urkunde oder Abschrift mehrere Exemplare bestellt, kostet die zweite oder jede weitere Urkunde die Hälfte der Gebühr:   5,00 Euro
    • Kann für das Ausstellen einer Urkunde keine Angabe gemacht werden, wird je nach Arbeitsaufwand eine Suchgebühr in Höhe von 17,00 bis 66,00 Euro erhoben

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Jüchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de