Eheurkunde

    Nachweis Eheschließung

    Hier erfahren Sie Näheres über die Eheurkunde als Nachweis über die Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Jüchen

    Bestellung von aktuellen Urkunden aus dem Familien-, Geburten-, Heirats- und Sterbebuch.

    Urkunden und Registerauszüge können bei den zuständigen Sachbearbeitenden oder über die Onlinedienstleistung beantragt werden. 

    Bitte fügen Sie Ihrem schriftlichen oder dem Online-Antrag die erforderlichen Unterlagen bei und machen Sie die nachfolgenden Angaben:

    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • falls bekannt, eine Registernummer der benötigten Urkunde
    • vollständige Anschrift
    • Telefonnummer
    • Grund der Beantragung
    • ggf. Kopie oder Ablichtung eines Nachweises einer öffentlichen Stelle (z.B. Amtsgericht oder Rentenversicherung)
    • und fügen bitte eine Kopie oder Ablichtung Ihres Ausweisdokumentes bei

    Weitere Informationen zu den einzelnen Urkundentypen finden Sie unter "verwandte Dienstleistungen".

     

    Zur weiteren Besprechung und Prüfung können Sie auch gerne einen Termin im Standesamt vereinbaren. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_468c042f18013068d6530a808fa6f4f0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Jüchen

    • formloser Antrag
    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei Bedarf: Nachweise über das rechtliche oder berechtigte Interesse, z.B. Verträge, Schuldtitel, Vollmacht von Angehörigen usw.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Jüchen

    Das Ereignis muss in Jüchen stattgefunden haben. Wenden Sie sich in den übrigen Fällen bitte an die zuständige Stadt (Ort des Geschehens).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Jüchen

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Jüchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de