Eheurkunde

    Nachweis Eheschließung

    Hier erfahren Sie Näheres über die Eheurkunde als Nachweis über die Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Heiligenhaus

    Sie können nachfolgende Urkunden beim Standesamt der Stadt Heiligenhaus online beantragen: 

    1. Eheurkunden
    2. Lebenspartnerschaftsurkunden
    3. Geburtsurkunden
    4. Sterbeurkunden

    Urkunden aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister können auch mehrsprachig oder als beglaubigter Registerausdruck ausgestellt werden.

    Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Heiligenhaus nur Urkunden für die in Heiligenhaus registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie z.B. eine Geburtsurkunde aus dem Heiligenhauser Standesamt nur beantragen können, wenn die Geburt in Heiligenhaus war oder eine Geburt im Ausland im Heiligenhauser Standesamt nachbeurkundet wurde. Sollte sich der Personenstandsfall nicht in Heiligenhaus ereignet haben, so ist das zuständige Standesamt am Ort des Personenstandsfalls anzufragen.

    Bitte nutzen Sie vorzugsweise die Online-Beantragung der Personenstandsurkunden. In Ausnahmefällen können Sie die Urkundenbestellung persönlich vornehmen. In diesem Fall ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

    Eine Beantragung per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_74b14436c1772970e0b74c88fcaa811e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    I.2.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 159

    42579 Heiligenhaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02056 13-0

    E-Mail: buergerbuero@heiligenhaus.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
    • für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Die Ausstellung von Urkunden können folgende Personen beantragen:

    • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (= beurkundete Personen)
    • Ehegatten oder Ehegattinnen, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
    • Vorfahren (z.B. Eltern/Großeltern)
    • Abkömmlinge (z.B. Kinder/Enkelkinder)
    • Geschwister (die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen)
    • Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen (Nachweispflicht)

    Bitte beachten Sie die Aufbewahrungsfristen im Standesamt:

    • Geburtseinträge 110 Jahre
    • Heiratseinträge 80 Jahre
    • Sterbeeinträge 30 Jahre

    Ältere Einträge können Sie beim Stadtarchiv beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heiligenhaus

    • Bitte beachten Sie, dass Personenstandsurkunden in Heiligenhaus ausschließlich unter folgenden Bedingungen ausgestellt werden können:
      • Die Geburt erfolgte als Hausgeburt in Heiligenhaus.
      • Die Eheschließung fand in Heiligenhaus statt.
      • Der Todesfall ereignete sich in Heiligenhaus.
    • Fand die Geburt oder der Todesfall in einem Krankenhaus statt, ist keine Urkunde bei uns hinterlegt. In diesem Fall ist die Urkunde beim jeweiligen Standesamt des Ortes, an dem das Ereignis eingetreten ist, anzufordern.  

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Heiligenhaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de