Nachweis Eheschließung
Beschreibung
Hinweise für Essen
Welche Personenstandsurkunden und Auskünfte kann man beim Standesamt erhalten?
Aus den Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern können folgende Personenstandsurkunden ausgestellt werden:
- Beglaubigte Abschriften aus dem entsprechenden Register (Abschrift des Eintrages im Personenstandsbuch in Form einer Kopie mit allen Folgebeurkundungen, vom Standesbeamten beglaubigt)
- Geburtsurkunden (seit dem 01.11.2022 ist die Geburtszeit Bestandteil der Urkunde)
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
- Mehrsprachige Personenstandsurkunden (internationale Geburts-, Ehe-, und Sterbeurkunden für den Gebrauch im Ausland)
- Beglaubigte Ablichtungen des als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuches
Zusätzlich können aus den Registern Auskünfte erteilt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Nachweis der Berechtigung, die Personenstandsurkunde oder Auskunft zu erhalten.
Voraussetzungen
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Wer kann die Ausstellung von Urkunden und die Erteilung von Auskünften beantragen?
Die Ausstellung von Urkunden und die Erteilung von Auskünften können folgende Personen beantragen:
- die Person, auf die sich der Personenstandseintrag bezieht
- sein Ehegatte (nicht der geschiedene Ehegatte)
- seine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel)
- seine Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern)
- die Person, die eine schriftliche Vollmacht der vorgenannten Personen vorlegt
- die Person, die ein rechtliches Interesse an der Erteilung von Urkunden oder Auskünften nachweist (entsprechende Bescheinigungen sind vorzulegen)
- beim Geburten- oder Sterberegister auch Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- die Benutzung der Register ist auch bei berechtigtem Interesse zugelassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind (Beteiligte sind: beim Geburtenregister Eltern und Kind; beim Eheregister die Ehegatten, beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner)
- die Person, die von einer vorgenannten berechtigten Person schriftlich bevollmächtigt ist
Rechtsgrundlage(n)
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§§ 55 fortfolgende Personenstandsgesetz
Verfahrensablauf
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Wie können Personenstandsurkunden oder Auskünfte beantragt werden?
Persönlich:
Nach telefonischer Terminabsprache (unter der Telefonnummer 0201 8833458), in der Urkundenstelle des Standesamtes Essen, Hollestr. 3, 45127 Essen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit!
Schriftlich:
Standesamt Essen
Urkundenstelle
Hollestr. 3
45127 Essen
per Internet:
Benutzen Sie bitte das Onlineformular
Fristen
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Wie lange werden die Personenstandsregister beim Standesamt geführt?
Bei den Standesämtern sind die Personenstandsregister innerhalb folgender Fristen fortzuführen:
Geburtenregister der letzten 110 Jahre
Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister der letzten 80 Jahre
Sterberegister der letzten 30 Jahre
Personenstandsregister deren Fortführungsfristen abgelaufen sind werden vom Standesamt Essen an das Essener Stadtarchiv abgegeben.
Haus der Essener Geschichte / Stadtarchiv
Ernst-Schmidt-Platz 1
45128 Essen
E-Mail: hdeg@essen.de
Bearbeitungsdauer
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Zur Bearbeitungsdauer können keine Angaben gemacht werden.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
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Telefonisch erreichen Sie die Mitarbeiter*innen montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr unter der Durchwahl 0201 8833458.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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