Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen
Als Ehepartnerin und -partner sowie als Lebenspartnerin und -partner stehen Ihnen drei mögliche Steuerklassenkombinationen zur Verfügung. Aus diesen können Sie frei wählen.
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Die von Ihnen aufgerufene Dienstleistung wird von einer anderen Behörde angeboten. Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie über den hinterlegten Link.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die Ehe oder Lebenspartnerschaft ist intakt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Möchten Sie und Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner die Steuerklasse wechseln, können Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt einen Antrag stellen:
- Wählen Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular aus:
- "Antrag auf Steuerklassenwechsel"
- "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung"
- Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus.
- Sie und Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner müssen den Antrag unterschreiben.
- Schicken Sie den Antrag per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Alternativ können Sie den Antrag auf Steuerklassenwechsel auch online und barrierefrei über ELSTER stellen. ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022
Stichwörter
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