Emissionsgenehmigung

    Emissionsgenehmigung beantragen

    Hinweise für Krefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) bildet die Grundlage für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen. Mit dem TEHG wurde eine Genehmigungspflicht für die Freisetzung von Treibhausgasen bei bestimmten Tätigkeiten eingeführt.

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    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Immissionsschutzbehörde (UIB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Uerdinger Straße 202

    47799 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2498

    E-Mail: immissionsschutz@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Name und Anschrift des Anlagenbetreibers, Beschreibung der Tätigkeit, des Standorts und der Art und des Umfangs der dort durchgeführten Verrichtungen und der verwendeten Technologien, in den Fällen des § 2 Absatz 1 Satz 2 TEHG eine Beschreibung der räumlichen Abgrenzung der Anlagenteile, Verfahrensschritte und Nebeneinrichtungen nach § 2 Absatz 2 TEHG, die Quellen von Emissionen, den Zeitpunkt, zu dem die Anlage in Betrieb genommen worden ist oder werden soll

    Formulare

    Hinweise für Krefeld

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Der Antrag kann online gestellt werden. 

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Anlagenbetreiber, für die vor dem 1. Januar 2013 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt wurde, ist die immissionsschutzrechtliche Genehmigung die Genehmigung nach dem TEHG.

    Ansonsten ist bei einer Tätigkeit nach Anhang 1 Teil 2 Nummer 1 bis 32 des TEHG eine Emissionsgenehmigung bei der Behörde zu beantragen, die auch für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zuständig wäre. Dies sind in Nordrhein-Westfalen entweder die Bezirksregierungen oder die Unteren Immissionsschutzbehörden.

    Anlagenbetreiber, die bereits über eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung verfügen, können darüber hinaus eine gesonderte Emissionsgenehmigung beantragen.

    Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Behörde einzureichen. Im Falle der Zuständigkeit der Stadt Krefeld, ist der Antrag bei der Unteren Immissionsschutzbehörde einzureichen.

    Links:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de