Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen
Hinweise für Viersen
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Bitte lassen Sie sich per Mail an standesamt@viersen.de oder zu folgenden telefonischen Service-Zeiten von uns persönlich beraten:
Montags bis Mittwochs von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr.
Dienstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Deutsche Staatsangehörige haben die Möglichkeit, Geburt, Eheschließung oder Tod im Ausland beim Wohnsitzstandesamt nachbeurkunden zu lassen. Dies macht insbesondere dann Sinn, wenn es Schwierigkeiten macht, inhaltlich aktuelle Urkunden von dem ausländischen Standesamt zu erhalten, bei dem der Personenstandsfall ursprünglich beurkundet wurde.
Hinweise
Da die Anlässe und Sachverhalte von Nachbeurkundungen oft sehr komplex und unterschiedlich sind lassen Sie sich vorher bitte unbedingt beim Standesamt beraten.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen