• Herscheid (Landkreis Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen)
Landesweiter Raumordnungsplan Aufstellung

Sich bei der Erstellung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen

Sie können sich an der Aufstellung und Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen.

Beschreibung

Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen sowie Behörde oder Träger öffentlicher Belange (TÖB) können Sie sich an der Neuaufstellung oder Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken. 
TÖB sind Behörden oder Institutionen, die per Gesetz öffentliche Aufgaben ausführen. TÖB sind zum Beispiel Kommunen, Straßenbaubehörden, Naturschutzbehörden, Landwirtschaftsbehörden oder Wasserbehörden.
Im landesweiten Raumordnungsplan wird festgelegt, wie die begrenzte Ressource Raum genutzt werden soll. Es gibt unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums, wie beispielsweise für:

  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Verkehr
  • Infrastruktur
  • Erholung oder
  • Natur und Umwelt

Der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:

  • Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert,
  • Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und
  • Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung.

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ID: L100002_140155721

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Version

Technisch erstellt am 03.04.2025

Technisch geändert am 03.04.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Ansprechpartner

Für Herscheid (Landkreis Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

  • Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten landesweiten Raumordnungsplan äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch erfolgen. 
  • Die Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. 
  • Das Ergebnis der Abwägung wird veröffentlicht.
     

Fristen

Ab Beginn der Veröffentlichung des Raumordnungsplans im Internet können Sie sich mindestens einen Monat beteiligen. Die Frist gilt sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch  Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 23.07.2024

Version

Technisch erstellt am 07.11.2024

Technisch geändert am 07.11.2024

Stichwörter

räumliche Entwicklung, Raumordnungsplan, Flächen, Landesentwicklung, Raumplanung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Raumordnungskonzept, Raumentwicklung, Bürgerbeteiligung, Raumordnung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017