Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung Wohnung

    Wohnung zum Rundfunkbeitrag anmelden

    Sie ziehen in eine Wohnung, für die noch kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird? Dann müssen Sie diese Wohnung zum Rundfunkbeitrag anmelden.

    Beschreibung

    Der Rundfunkbeitrag sichert die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Mit ihren Programmen informieren, bilden, und unterhalten die Rundfunkanstalten täglich viele Millionen Menschen. 

    Durch die solidarische Finanzierung kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Interessen arbeiten. Daher müssen Bürgerinnen und Bürger für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 EUR zahlen, unabhängig davon wie viele Personen in der Wohnung leben:

    • Wenn Sie in eine Wohnung ziehen, melden Sie die Wohnung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Rundfunkbeitrag an.
    • Leben Sie mit mehreren volljährigen Personen in der Wohnung, können Sie selbst entscheiden, wer die Wohnung anmeldet.
    • Wenn Sie in eine Wohnung ziehen, für die bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird, brauchen Sie sich nicht zum Rundfunkbeitrag anmelden.

    Die Wohnung müssen Sie ab dem Beginn des Monats anmelden, in dem Sie die Wohnung beziehen.

    Die Höhe des Rundfunkbeitrags und dessen Fälligkeit sind gesetzlich geregelt. Das bedeutet, dass Sie den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, auch wenn Sie keine besondere Zahlungsaufforderung erhalten haben.

    Ihre Anmeldung können Sie online erledigen.

    Befreiung und Anmeldung weiterer Wohnung

    In besonderen Fällen können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Beitragsermäßigung beantragen.

    Sie sind bereits mit einer Wohnung zum Rundfunkbeitrag angemeldet? Auf dem Online-Portal können Sie auch noch eine weitere Wohnung anmelden, zum Beispiel eine Zweitwohnung, Nebenwohnung oder privat genutzte Ferienwohnung.

    Hinweise für Ladbergen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde LadbergenWenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.

    Online-Dienst

    Wohnung zum Rundfunkbeitrag anmelden

    ID: L100002_127112545

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Abteilung III - Ordnungsamt und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 5

    49549 Ladbergen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch:08.00 Uhr bis 12.00 UhrDonnerstag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr14.00 Uhr bis 17.30 UhrFreitag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: ordnungsamt@ladbergen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ladbergen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Ladbergenbei Empfang von Sozialleistungen Nachweis über den Bezug einer der genannten Sozialleistungen im Original (Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung des Sozialleistungsträgers) bei Taubblindheit: aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit im Original oder Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Bl" und "Gl" oder Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung bei Empfang von Blindenhilfe aktueller Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung der Behörde über den Bezug von Leistungen nach § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder §27d Bundesversorgungsgesetz (BVG) bei Härtefällen den Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze als besonderer Härtefall bedarfsweise weitere NachweiseWenn Sie den Bewilligungsbescheid im Original einsenden, kennzeichnen Sie diesen bitte mit dem Wort "Original. Andernfalls kann es sein, dass Sie ihn nicht zurückerhalten, da alle eingehende Post nach der digitalen Archivierung vernichtet wird.Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Wohnung.
    • Sie bewohnen die Wohnung. 
    • Sie sind in der Wohnung gemeldet beziehungsweise im Mietvertrag genannt.
    • Für die Wohnung existiert noch kein Rundfunkbeitragskonto. 
    • Keine andere Person zahlt für die Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag.

    Hinweise für Ladbergen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde LadbergenSie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel: Arbeitslosengeld II Sozialhilfe BAföG Grundsicherung oder Sie sind taubblind oder empfangen BlindenhilfeHinweise:Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als EUR 17,50 überschreiten.Sind Sie von der Beitragspflicht befreit, so erstreckt sich die Befreiung innerhalb der Wohnung auch auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ladbergen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Ladbergen§ 4 Abs. 1 RBStV

    Rechtsbehelf

    • keine

    Verfahrensablauf

    Sie können sich online, postalisch oder telefonisch beim Beitragsservice zum Rundfunkbeitrag anmelden.

    Online:

    • Öffnen Sie das Online-Portal "Ihr Rundfunkbeitrag".
    • Klicken Sie das Feld "Wohnung anmelden" an oder geben Sie im Suchfeld den Webcode "BF02" ein, dann öffnet sich das dazugehörige Online-Formular und leitet Sie Schritt für Schritt durch die Anmeldung. 
    • Geben Sie zunächst Ihre persönlichen Daten und weitere erforderliche Angaben an.
      • Zum Beispiel, ob Sie bereits mit einer Wohnung angemeldet sind. Wählen Sie die Option "Ja", öffnet sich ein Eingabefeld, in das Sie Ihre Beitragsnummer eintragen müssen.
    • Im folgenden Schritt machen Sie Angaben zur anzumeldenden Wohnung.
      • Sie können auch eine Wohnung an einer abweichenden Adresse anmelden.
      • Geben Sie den Zeitpunkt der Anmeldung im Format Monat/Jahr an. 
    • Anschließend bestimmen Sie die Zahlungsweise.
    • Wählen Sie den gewünschten Zahlungsrhythmus aus den Vorgaben.
    • Geben Sie an, ob Sie per Lastschrift oder Überweisung zahlen möchten.
      • Falls Sie "Lastschrift" wählen, öffnen sich weitere Eingabefelder zur Angabe der Kontodaten. In diesem Fall bestätigen Sie, dass Sie den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Einzug ermächtigen.
    • Im letzten Schritt bekommen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Daten angezeigt.
      • Überprüfen Sie die angegebenen Daten und korrigieren Sie diese gegebenenfalls.
      • Für eine Korrektur klicken Sie im entsprechenden Abschnitt auf das Auswahlfeld "Korrigieren".
      • Nach Eingabe aller Daten müssen Sie bestätigen, dass Sie die Informationen zum Datenschutz gelesen haben.
      • Anschließend geben Sie die zufallsgenerierte Zahl ein, die sogenannte Captcha. Diese können Sie auf einem Bild ablesen und bestätigen schließlich Ihre Anmeldung mit einem Klick auf das Auswahlfeld "Anmelden".
    • Sie gelangen dann auf eine Übersichtsseite. Dort sind alle von Ihnen eingegebenen Daten zusammengefasst. Sie können die Daten ausdrucken oder im PDF-Format speichern.

    Alternativ können Sie die Anmeldung auch postalisch oder telefonisch durchführen.

    Postalisch:

    • Rufen Sie das Formular zur Anmeldung einer Wohnung auf der Internetseite "rundfunkbeitrag.de" im Format PDF auf. 
    • Füllen Sie das PDF-Formular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

    Telefon:

    • Rufen Sie die Telefon-Hotline des Beitragsservice an und gehen Sie das Dokument gemeinsam mit einer Ansprechperson durch. 

    In bestimmten Fällen ist auch eine Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich:

    • Wählen Sie dafür auf der Internetseite "rundfunkbeitrag.de" das Feld "Befreiung oder Ermäßigung beantragen". 
    • Folgen Sie Schritt für Schritt den Ausfüllhilfen. 

    Wenn Sie bereits eine Wohnung zum Rundfunkbeitrag angemeldet haben, können Sie unter Umständen noch eine weitere Wohnung anmelden:

    • Wählen Sie auf der Internetseite "rundfunkbeitrag.de" das Feld "Weitere Wohnung anmelden".
    • Folgen Sie Schritt für Schritt den Ausfüllhilfen. 

    In bestimmten Fällen ist auch eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für die Nebenwohnung möglich:

    • Wählen Sie dafür auf der Internetseite "rundfunkbeitrag.de" das Feld "Nebenwohnung befreien".
    • Folgen Sie Schritt für Schritt den Ausfüllhilfen. 

    Hinweise für Ladbergen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde LadbergenDie Befreiung vom Rundfunkbeitrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.Sie erhalten es bei Städten, bei Gemeinden, bei den zuständigen Behörden und im Internet.Das Internet-Formular können Sie Online ausfüllen. Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Sie müssen sich direkt nach Einzug in die Wohnung anmelden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Anmeldung bearbeitet der Beitragsservice unverzüglich.

    Kosten

    Zahlungsweise: SEPA-Lastschrift oder Überweisung Die Anmeldung der Wohnung ist kostenlos. Für die angemeldete Wohnung müssen Sie dann den Rundfunkbeitrag zahlen. Sie können den Zahlungsrhythmus wie folgt anpassen: - gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von 3 Monaten 55,08 EUR - vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für 3 Monate 55,08 EUR - halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für 6 Monate 110,16 EUR - jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für 12 Monate 220,32 EUR: Beitrag 18.36 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice am 26.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Stichwörter

    GEZ, Umzug, Anmeldung, Ummeldung, Rundfunkgebühr, Haus, Rundfunk, Anmelden, Wohnung anmelden, Wohnung, Rundfunkbeitrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de