Schülerbeförderung Erstattung der Kosten bei Überschreitung der Mindestentfernung

    Übernahme von notwendigen Schülerfahrkosten zur nächstgelegenen Schule

    Schülerfahrkosten werden für die in Nordrhein-Westfalen wohnenden Schülerinnen und Schüler übernommen, die eine Schule in Nordrhein-Westfalen besuchen und für die ein Anspruch nach der Schülerfahrkostenverordnung besteht.

    Beschreibung

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Die Erstattung notwendiger Schülerbeförderungskosten durch den Schulträger regelt die Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfKVO NRW). Eine Erstattung kommt u. a. in Betracht, wenn der einfache Schulweg zur Grundschule mehr als 2 km und zur weiterführenden Schule im Sekundarbereich I mehr als 3,5 km bzw. im Sekundarbereich II mehr als 5 km beträgt. Auch können Behinderungen oder die besondere Gefährlichkeit des Schulweges einen Erstattungsanspruch begründen.

    Dies gilt auch für Schüler*innen der entsprechenden Klassen an Förderschulen.

    Der Antrag auf Übernahme der Fahrkosten soll unverzüglich zu Beginn des Bewilligungszeitraumes beim Schulträger gestellt werden. Eine nachträgliche Erstattung ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes gestellt wird.

     

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger - & Verwaltungsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag mit Nachweis der besuchten Schule
    • Falls erforderlich Atteste/Gesundheitszeugnisse des Kindes
    • Falls erforderlich ausgefüllter Fragebogen für Eltern (Selbstauskunft, Führerschein, Fahrzeug, Arbeitszeiten ggf. Atteste/Bescheinigungen).

    Formulare

    Formular des zuständigen Schulträgers (bei analoger Beantragung).

    Das Verfahren unterscheidet sich je nach Kommune.

    Voraussetzungen

    • Länge des Schulwegs
    • Ggf. besonders gefährlicher Schulweg
    • Ggf. Behinderung oder Krankheit (länger als 8 Wochen)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Verfahrensablauf

    Die Verfahrensabläufe unterscheiden sich je nach Kommune oder Region.

    Fristen

    Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr. Stellen Sie den Antrag auf Fahrkostenübernahme möglichst vor Beginn des Schuljahres beim Schulträger. Eine nachträgliche Übernahme (Erstattung) der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis drei Monate nach Schuljahresende gestellt wird. Eine Erstattung kann nicht beantragt werden, wenn der Schulträger oder das Verkehrsunternehmen Fahrausweise für öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung gestellt hat. In einigen Kommunen verlängert sich der Bewilligungszeitraum automatisch, wenn sich die Anspruchsvoraussetzungen (Umzug, Schulwechsel) nicht ändern. Erkundigen Sie sich bitte beim zuständigen Schulträger.

    Bearbeitungsdauer

    - Im Normalfall: zum 1. des nächsten Monats bzw. Schulbeginn - In Sonderfällen: abhängig vom zeitlichen Ausmaß der Anspruchsprüfung Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich je nach Kommune oder Region.

    Kosten

    Der Schulträger übernimmt höchstens 100 Euro der Schülerfahrkosten pro Monat. Darüber hinaus gehende Kosten übernehmen Sie. Für Schülerinnen und Schüler von Bezirksfachklassen und bezirksübergreifenden Fachklassen werden Schülerfahrkosten, soweit sie einen Eigenanteil von 50 Euro pro Monat übersteigen, bis zu einem Höchstbetrag von 50 Euro übernommen. Für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler sowie für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gelten andere Regelungen. Richtet der Schulträger einen Schülerspezialverkehr ein, fallen für Sie keine gesonderten Kosten an. Die Übernahme der Schülerfahrkosten ist damit abgegolten. Stellt der Schulträger Schülertickets zur Verfügung, die über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Benutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen, kann er einen von den Eltern oder der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler zu tragenden Eigenanteil von bis zu 14 Euro je Beförderungsmonat festsetzen. Von Eltern mit mehreren anspruchsberechtigten Kindern dürfen Eigenanteile nur für zwei Kinder in der Reihenfolge ihres Alters erhoben werden, für das zweite Kind nur bis zu 7 Euro je Beförderungsmonat.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Für die Schülerbeförderung der Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Minden-Lübbecke ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig. Die Schülerbeförderung wird durch einen vom Schulträger eingerichteten Schülerspezialverkehr durchgeführt, das heißt durch angemietete Taxen, Mietwagen oder Busse. Bei Nichtbenutzung des Schülerspezialverkehrs entfällt jegliche Erstattung von Fahrkosten.

    Schulverwaltung

    Kreis Minden-Lübbecke
    Portastraße 13
    32423 Minden

    +49 571 807-21182
    +49 571 807-31182
    schulamt@minden-luebbecke.de

     

    Für die Schülerbeförderung der Berufsschulen in Trägerschaft des Kreises Minden-Lübbecke sind die Schulbüros der jeweiligen Schule zuständig.

     

    Weitere Informationen

    Fragen und Antworten zu Schülerfahrkosten: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulrecht/fragen-und-antworten-zum-schulrecht/fragen-und-antworten-zu Informationen zur Finanzierung von Schülertickets: https://infoportal.mobil.nrw/organisation-finanzierung/finanzierung-von-schuelertickets.html SchokoTicket, Verkehrsverbund Rhein-Ruhr: https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/ticket/vrr/schokoticket/ SchülerTicket, Verkehrsverbund Rhein-Sieg: https://www.vrs.de/tickets/ticketuebersicht/ticket/schuelerticket Es gibt zahlreiche weitere Arten von Tickets. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Schulträger.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de