Schmutzwassergebühren Ermäßigung
Hinweise für Sankt Augustin
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Für Wassermengen die nachweisbar nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt werden (z. B. Gartenbewässerung, landwirtschaftlich genutzte Flächen, Viehtränkung etc.), besteht die Möglichkeit eine Reduzierung der Abwassergebühr zu beantragen. Grundsätzlich wird die Abwassergebühr nach der Menge des Schmutzwassers berechnet, das von den angeschlossenen Grundstücken unmittelbar bzw. mittelbar durch Leerung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben der öffentlichen Abwasseranlage zugeleitet wird. Berechnungseinheit ist der Kubikmeter (m³) Schmutzwasser. Als Schmutzwassermenge gilt im Regelfall die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte bzw. die auf dem Grundstück gewonnene Wassermenge.
Die Stadt Sankt Augustin hat hierzu ein Infoblatt (siehe Downloads) für Sie zusammengestellt.
Sogenannte "Zapfhahnzähler" werden ab dem 01.01.2021 nur im gesonderten Einzelfall anerkannt, wenn nachweislich ein Festeinbau bautechnisch nicht möglich ist.
Reduzierung:
Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung über die Entwässerungsgebühren der Stadt Sankt Augustin kann auf Antrag die Wassermenge in Abzug gebracht werden, die nachweislich durch einen in eine feste Leitung eingebauten und geeichten Zähler der städtischen Abwasserbeseitigungsanlage nicht zugeführt wurde (z. B. zur Gartenbewässerung).
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
Die Beantragung zur Reduzierung der Abwassergebühr erfolgt mit dem im Bereich Downloads eingestellten Formular.
Die bauseitige Installation des geeichten Nebenwasserzählers ist dem Fachbereich Tiefbau der Stadt durch Angaben über die Einbausituation, des Einbaudatums, der Zählernummer, des Anfangszählerstandes, der Dauer der gültigen Eichung schriftlich und mittels Foto von der eingebauten Nebenwasseruhr und deren Einbauort, zwecks Erfassung und Abnahme, zu belegen.
Formulare
Hinweise für Sankt Augustin
Voraussetzungen
Hinweise für Sankt Augustin
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sankt Augustin
Verfahrensablauf
Hinweise für Sankt Augustin
Fristen
Hinweise für Sankt Augustin
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Sankt Augustin
Kosten
Hinweise für Sankt Augustin
Für die Abnahme und Erfassung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Höhe der jeweiligen Gebühr können Sie der Satzung der Stadt Sankt Augustin über die Entwässerung der Grundstücke entnehmen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sankt Augustin
Weitere Informationen
Hinweise für Sankt Augustin
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Sankt Augustin