Schmutzwassergebühren Ermäßigung

    Schmutzwassergebühren Ermäßigung

    Hinweise für Solingen

    Beschreibung

    Hinweise für Solingen

    Informationen zur Gebührenpflicht

    Gebührenpflichtig sind

    • die Eigentümer/ Eigentümerinnen der am öffentlichen Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke oder
    • die Erbbauberechtigten, von denen die Benutzung des öffentlichen Kanalnetzes ausgeht.

    Die Gebührenpflicht entsteht mit der Anmeldung und endet mit der Abmeldung des Frischwasserbezugs.

    Digitale Bescheide

    Ihre Schmutzwassergebührenbescheide können Sie digital über das Bürgerkonto "Mein Solingen" erhalten. 

    Mehr Informationen zu Grundabgaben und dem Bürgerkonto "Mein Solingen" finden Sie hier: Grundabgaben

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_378639dcba4aad711bb38a1b09dbfd9d

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    90-104 Grundabgaben / Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Dültgenstaler Straße 61

    42719 Solingen

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    90-TBS Technische Betriebe Solingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dültgenstaler Straße 61

    42719 Solingen

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    90-1042 Entwässerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dültgenstaler Straße 61

    42719 Solingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0212 290-4331

    Fax: 0212 290-4360

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Solingen

    Formulare

    Hinweise für Solingen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Solingen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Solingen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Solingen

    Fristen

    Hinweise für Solingen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Solingen

    Kosten

    Hinweise für Solingen

    Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach dem Frischwasserverbrauch. Die Frischwassermenge wird anhand der jährlichen Ablesung des Hauptwasserzählers ermittelt.

    Die aktuelle Gebührensätze finden Sie im Downloadbereich.

     

    Reduzierung der Schmutzwassergebühr

    Wird Trinkwasser zur Bewässerung des Gartens oder anderweitig so genutzt, ohne dass dadurch Abwasser entsteht, kann durch den Einbau eines Zwischenzählers die Schmutzwassergebühr um diese Menge reduziert werden.

    Der Zählerstand sowie die Angabe des Verwendungszwecks ist den Technischen Betrieben Solingen innerhalb von einem Monat nach Zugang des Abrechnungsbescheides unaufgefordert schriftlich mitzuteilen. 

    In kürze finden Sie hier einen Online-Formular zu Gebührenreduzierung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Solingen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Solingen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de