Vorübergehenden Betrieb einer Gaststätte anzeigen
Hinweise für Stemwede
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, das mit Alkoholausschank vor Ort verbunden ist, müssen Sie mindestens vier Wochen vor Beginn Ihrer Aktivität einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättengestattung stellen. Antragsteller können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
Die beabsichtigte gastronomische Versorgung darf nur aus Anlass eines besonderen Ereignisses (einer ansonsten eigenständigen Veranstaltung) stattfinden, beispielsweise aus Anlass eines Straßenfestes, eines Schulfestes oder einer Sportveranstaltung. Sie müssen eine für die Veranstaltung verantwortliche Person benennen, die während der gesamten Dauer der Veranstaltung erreichbar sein muss.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gestattung nach § 12 GastG: zwischen 25,00 und 250,00 € - je nach Verwaltungsaufwand
Bezahlung:
Bei persönlicher Beantragung stehen folgende Zahlarten zur Auswahl:
- Barzahlung
- Per EC-Karte
Bei einer Online-Dienstleistung stehen Ihnen folgende Zahlarten zur Verfügung:
- Giropay
- PayPal
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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