einmalige Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler Gewährung

    Energiepreispauschale für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler beantragen

    Studieren Sie oder besuchen Sie eine Fachschule oder Berufsfachschule? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Energiepreispauschale beantragen. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zu Ihren Energiekosten.

    Beschreibung

    Folgende Personengruppen können eine Einmalzahlung in Höhe von 200,00 EUR zur Entlastung von den gestiegenen Energiekosten erhalten:

    • Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt
    • Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
    • Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen

    Wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören, können Sie die Einmalzahlung online beantragen.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Was für eine Pauschale ist das? Von der Energiepreispauschale können knapp drei Millionen Studierende und 450.000 Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen und Berufsfachschulklassen profitieren. Maßgeblich für eine Auszahlung der Pauschale in Höhe von 200 Euro ist, dass die Berechtigten am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert oder Schülerin beziehungsweise Schüler in Fachschulklassen oder Berufsfachschulklassen waren. Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Besteuerung. Sie ist weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen. Wer genau hat Anspruch auf diese Energiepreispauschale? Anspruch auf die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro haben: Studierende Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt, Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen. Wo kann man die Pauschale beantragen? Bund und Länder haben gemeinsam eine digitale Antragsplattform entwickelt, über die die Auszahlung beantragt werden kann. Zuständig für die Auszahlung sind die Länder. Die Länder haben jeweils in eigener Verantwortung die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Geld beantragt und ausgezahlt werden kann. Die bundesweit einheitliche Antragstellung zur Auszahlung der 200 Euro ist ab sofort für alle Antragsberechtigten möglich. Warum hat die Auszahlung so lange gedauert? Die für eine unmittelbare Auszahlung nötigen Daten, wie zum Beispiel die Bankverbindungen, liegen leider so nicht vor. Das ist beispielsweise bei Rentnern, die ohnehin regelmäßig ihre Rentenzahlung bekommen, anders. Deshalb muss die Energiepreispauschale von den Studierenden beziehungsweise Fachschülerinnen und Fachschülern beantragt werden. Eine Auszahlung an rund 3,5 Millionen Menschen in 16 Bundesländern an mehr als 4.000 unterschiedlichsten Ausbildungsstätten hat es so noch nicht gegeben. Sowohl für die Antragstellung als auch die Auszahlung mussten deshalb neue Strukturen geschaffen werden. Auch rechtliche Grundlagen mussten dafür in jedem Bundesland geschaffen werden. Wie entlastet der Bund Studierende sonst noch? BAföG-Reform: Die Bundesregierung hat eine BAföG-Reform auf den Weg gebracht, die zum 1. August 2022 in Kraft getreten ist. Damit können Studierende sowie Schülerinnen und Schüler schon in diesem Wintersemester von erheblichen Leistungsverbesserungen profitieren. Heizkostenzuschüsse: Aufgrund der steigenden Energiepreise hat die Bundesregierung zwei Heizkostenzuschüsse beschlossen. Der erste Heizkostenzuschlag beträgt für Studierende und Auszubildende, die BAföG erhalten und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnen, pauschal einmalig 230 Euro und wurde bereits ausgezahlt. Der zweite Heizkostenzuschuss beträgt für Studierende und Azubis, die BAföG erhalten, 345 Euro. Eine Auszahlung erfolgt seit Mitte Januar. Hier gibt es unterschiedliche Zeitpläne je nach Bundesland. Energiepreispauschale: Im September 2022 haben einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Sie wurde zusammen mit dem Lohn ausgezahlt. Wer neben dem Studium arbeitet (zum Beispiel in einem Minijob oder als Werkstudent) und in Deutschland wohnt, hat diese Pauschale auch bekommen.

    Online-Dienst

    Energiepreispauschale für Studierende

    ID: L100002_123085722

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Dezernat V

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-2231

    Fax: 02323 161233-9400

    E-Mail: baudezernat@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zugangscode (von der Ausbildungsstätte übermittelt)
    • gegebenenfalls PIN (von der Ausbildungsstätte übermittelt)
    • IBAN aus dem SEPA-Raum

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie gehören zu einer der folgenden Personengruppen:
      • Studierende
        • hierzu zählen auch Teilzeitstudierende, Promotionsstudierende, Studierende in einem Urlaubssemester, Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder Studierende in einem dualen Studium
      • Schülerinnen oder Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt
      • Schülerinnen oder Schüler in Fachschulklassen oder Berufsfachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
      • Schülerinnen oder Schüler in Ausbildungsgängen an höheren Fachschulen und Akademien
      • Auszubildende in Ausbildungsgängen an bestimmten Ausbildungsstätten, die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasst sind. Betrifft:
        • Auszubildende an einer Berufsfachschule oder einer Fachschule, die einen mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschluss machen
        • Auszubildende, die eine Fachschulklasse besuchen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
    • Sie waren am 01. Dezember 2022 in Ihrer Ausbildungsstätte immatrikuliert beziehungsweise angemeldet
    • Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt war am 01. Dezember 2022 in Deutschland
      • Personen, die einen auf maximal 2 Semester begrenzten Studienaufenthalt oder Praktikumsaufenthalt im Ausland durchgeführt haben und parallel noch bei ihrer Ausbildungsstätte im Inland immatrikuliert oder angemeldet waren, haben in der Regel ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Energiepreispauschale für Studierende sowie Schülerinnen und Schüler von Fachschulen oder Berufsfachschulen können Sie online beantragen. Sie benötigen für die Beantragung ein BundID-Konto.

    • Registrieren Sie sich auf der Website www.einmalzahlung200.de mit Ihrem BundID-Konto.
    • Sie erhalten von Ihrer Ausbildungsstätte einen Zugangscode und gegebenenfalls eine PIN.
    • Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
    • Nach Absenden Ihres Antrags wird dieser an die zuständige Stelle im Land übermittelt und geprüft.
    • Sie erhalten in der Regel innerhalb weniger Minuten Ihren Bewilligungsbescheid.

    Die Auszahlung der Energiepreispauschale erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag bis spätestens 30. September 2023 stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung der Anträge bis zur Bewilligung dauert in der Regel nur wenige Minuten.

    Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage nach Bewilligung.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 14.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Hilfe für Studierende, Unterstützung für Berufsfachschüler, Studierende, Unterstützung für Berufsfachschülerinnen, Berufsfachschülerinnen, Unterstützung für Studierende, EPP, Berufsfachschüler, Einmalzahlung200, Einmalzahlung, Fachschülerinnen, Energiepreispauschale, EPPSG, Fachschüler, Studierenden-Energiepreispauschalengesetz, Unterstützung für Fachschüler, Unterstützung für Fachschülerinnen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de