Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle Abwicklung

    Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner für einfache Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen

    Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich in Deutschland tätig werden wollen, informieren Sie die einheitlichen Ansprechpartner über rechtliche Anforderungen und helfen Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.

    Beschreibung

    Als Teil eines europaweiten Netzwerks ermöglichen Ihnen die einheitlichen Ansprechpartner einen einfachen Zugang zu Verwaltungen und Behörden.
    Die einheitlichen Ansprechpartner helfen Ihnen,

    • wenn Sie unternehmerisch in Deutschland tätig werden wollen oder
    • wenn Sie sich Ihre berufliche Qualifikation formal anerkennen lassen wollen.

    Die einheitlichen Ansprechpartner informieren Sie über:

    • Antragstellung und erforderliche Unterlagen,
    • zuständige Stellen,
    • Kosten und
    • Dauer des Verwaltungsverfahrens.

    Die einheitlichen Ansprechpartner übernehmen für Sie auch die komplette elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren. Sie nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten diesen an die zuständigen Behörden weiter. Sie ersparen sich dadurch Behördengänge.
    Das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner besteht aus Internet-Portalen und persönlichen Ansprechpartnern.

    Hinweis:
    Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) unternehmerisch oder beruflich tätig werden wollen, finden Sie den passenden einheitlichen Ansprechpartner auf der Internetseite der EU-Kommission.

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Aufgabe des Gewerbes, die Verlegung des Betriebs in eine andere Stadt oder den Austritt aus einer Personengesellschaft wie GbR, OHG, KG, ist umgehend eine Gewerbeabmeldung durchzuführen. Die Gewerbeabmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).Bei jeder Gewerbeabmeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer die jeweilige Berufsgenossenschaft die IT NRW (Statistik)

    Online-Dienste

    Gewerbe - Abmeldung

    ID: L100002_123658579

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbe - Ummeldung

    ID: L100002_123658570

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Stadt Schieder-Schwalenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Kontakt

    Fax: 05282 601-35

    Telefon Festnetz: 05282 601-0

    E-Mail: info@schieder-schwalenberg.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab.

    Hinweis:
    Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.
     

    Formulare

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweis: je nach abzuwickelnden Verfahren kann Schriftform oder persönliches Erscheinen erforderlich sein. Details finden Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.
     

    Voraussetzungen

    Den Service der einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:

    • Dienstleister,
    • Unternehmen,
    • Gründende und
    • Personen, die sich ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen

    aus

    • der Bundesrepublik Deutschland,
    • einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder
    • einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zur Zeit
      • Island,
      • Liechtenstein oder
      • Norwegen.
         

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Service der einheitlichen Ansprechpartner nutzen wollen, müssen Sie sich an den einheitlichen Ansprechpartner in dem jeweiligen Bundesland wenden, in dem Sie Ihr Vorhaben durchführen möchten:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners des für Sie relevanten Bundeslandes.
    • Dort können Sie die für Ihr Vorhaben notwendigen Verwaltungsverfahren ermitteln. Dafür stehen in der Regel Suchfunktionen und/oder elektronische Assistenten zur Verfügung.
    • Anschließend werden Sie zu den entsprechenden Onlineverfahren geleitet.
       

    Fristen

    • bei der Abwicklung von Verfahren: Fristen hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen

    Hinweis:
    Die Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
     

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung bzw. zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bereitstellung von Informationen:
      • auf den Internetportalen: sofort
      • Anfragen per E-Mail: in der Regel bis zu 3 Tage
    • für die Bearbeitungsdauer der Verfahren:
      • Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Sie finden diese in den Beschreibungen der Verfahren.
         

    Kosten

    Die Informationsangebote der einheitlichen Ansprechpartner sind in der Regel kostenfrei. Für die Beratung und die Abwicklung von Verwaltungsverfahren über einen einheitlichen Ansprechpartner müssen Sie in einzelnen Bundesländern Gebühren bezahlen.

    Informationen zur Höhe der Gebühren finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen einheitlichen Ansprechpartner.

    Bundesländer ohne EA-Gebühren:

    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hessen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen

    Bundesländer mit EA-Gebühren:

    • Baden-Württemberg
    • Hamburg
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Sachsen

    Hinweis:
    Neben der Bearbeitungsgebühr für den Service der einheitlichen Ansprechpartner müssen Sie die regulären Gebühren für Ihr Verwaltungsverfahren bezahlen.

    Die Höhe dieser Gebühren hängt vom jeweiligen Verwaltungsverfahren ab. Informationen hierzu finden Sie in den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Verwaltungsverfahren.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 04.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Unternehmen, Gewerbeabmeldung, Youreurope, Hilfs- und Problemlösungsdienst, start a business, ausländische Berufsqualifikationsanerkennung, Vorhabenklärung, Berufsanerkennung, Point of Single Contact, Gewerbe anzeigen, grenzüberschreitende Tätigkeiten, Gewerbemeldung, Handwerk, Unternehmen anmelden, Einzelhandel, SPOC, Handwerksrolle, Gewerbeummeldung, Dienstleistungen, One-stop-shop, Unternehmen gründen, EA, open a business, Berufsqualifikationsanerkennung, Gewerbe abmelden, EAP, EUGO, Gewerbeanzeige, einheitliche Stelle, business, Verwaltungsverfahren, einheitliche Ansprechpartner, Gewerbe ummelden, Single Point of Contact, PSC

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English