Bundesweiter Warntag Durchführung

    Probe-Alarm und Probe-Warnungen am bundesweiten Warntag

    Am bundesweiten Warntag werden in Deutschland Warnmittel erprobt. Dazu werden Warn-Apps piepen, Sirenen heulen und Probe-Warnungen auf digitalen Werbetafeln erscheinen.

    Beschreibung

    Der Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund und Ländern. Er findet erstmals am Donnerstag, dem 10. September 2020 ab 11 Uhr statt.

    Ziel des Warntags und der Probe-Warnungen ist es, dass

    • Sie sich mit der Warnung in Notlagen auskennen und
    • Sie wissen, was nach einer Warnung zu tun ist.

    Warnungen werden von den zuständigen Stellen in Bund, Ländern und Kommunen herausgegeben. Gewarnt wird zum Beispiel bei Naturgefahren wie Hochwasser, gefährlichem Wetter oder bei einem Ausfall der Versorgung.

    Mit dem Aktionstag soll außerdem auf die verfügbaren Warnmittel aufmerksam gemacht werden. Dazu gehören zum Beispiel

    • Sirenen,
    • Warn-Apps für das Handy,
    • Einblendungen auf digitalen Werbetafeln oder
    • eine Unterbrechung des Programms im Radio, um eine Warnung zu verlesen.

    Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Gemeinden vor. Er findet jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September statt.

    Hinweise für Wassenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen ist eine zentrale Aufgabe des Bevölkerungsschutzes. Gerade auf kommunaler Ebene wirken sich Unterbrechungen in der Versorgung durch so genannte Kritische Infrastrukturen ggf. unmittelbar und sofort aus. Der Schutz der Bevölkerung vor besonderen Gefahren, die nicht aus eigener Kraft abzuwehren sind, ist eine der vornehmsten Aufgaben des modernen Staates. Deutschland hat für die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr ein vertikal gegliedertes, subsidiäres und maßgeblich auf Ehrenamtlichkeit und Freiwilligkeit beruhendes Sicherheitssystem etabliert, das grundsätzlich aufwuchsfähig ist. Die kommunale Ebene zeichnet dabei für die flächendeckende Bekämpfung alltäglicher Gefahren inklusive der überörtlichen nachbarschaftlichen Hilfe verantwortlich. Feuerwehren, Rettungsdienste und die Potenziale der freiwilligen Hilfeleistungspotenziale bilden das Rückgrat der lokalen Gefahrenabwehr. Die Länder verstärken und unterstützen die kommunalen Einrichtungen und Einheiten bei der Vorsorge und der Abwehr von Gefahren, vorrangig für den überörtlichen und überregionalen Einsatz. Der Bund sorgt für den Schutz der Bevölkerung vor Gefahren und Risiken, die von internationalen Krisen, militärischen Konflikten und Kriegen ausgehen. Zu diesen Zwecken unterhält der Bund spezielle Ressourcen, ergänzt den Katastrophenschutz der Länder und leistet durch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, die Bundespolizei, sowie ggf. durch die Bundeswehr Amtshilfe bei überregionalen Gefahren und außergewöhnlichen Ereignissen mit einem nationalen Bedrohungspotenzial. Für die alltägliche Hilfeleistung und für die Bewältigung gewöhnlicher Gefahren- und Schadenslagen verfügt Deutschland über eine fachlich hoch qualifizierte, gesetzlich und technisch auf hohem Stand normierte Vorhaltung von Einsatzpotenzialen für den Rettungsdienst, den Brandschutz und die Technische Hilfe. Das dortige Leistungsprofil ist durch die Festlegung von Schutz- oder Interventionszielen, z. B. definierter Hilfsfristen als Ausdruck eines tragfähigen Kompromisses zwischen fachlich notwendigen und wirtschaftlich vertretbaren Anforderungen, konkret beschrieben. Alltägliche Einsatzlagen und größere Ereignisse, für die konkrete Erfahrungswerte vorliegen (z. B. Hochwasserlagen, Massenunfälle, Großbrände) werden in der Regel durch die vorhandenen Kräfte, gebündelte Maßnahmen und im Bedarfsfall durch nachbarschaftliche Kooperationen zwischen den Gebietskörperschaften (Nachbarschaftshilfe) sowie durch Amtshilfe erfolgreich bewältigt. Das flächendeckende operative Netz der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr bilden die rund 25.000 öffentlichen Feuerwehren und die über 6.500 Orts-, Kreis- und Regionalgliederungen der freiwilligen Hilfeleistungsorganisationen ASB, DLRG, DRK, JUH und MHD. Feuerwehren und private Hilfeleistungsorganisationen wirken im Zivil- und Katastrophenschutz mit und bilden das Rückgrat für den Brandschutz, die Technische Hilfe, das Sanitäts- und Betreuungswesen. Unterstützt wird dieses Potenzial durch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk mit 665 Stützpunkten. Damit ist Deutschland in der Fläche durch operative Dienste besser ausgestattet als andere große europäische Länder. Für die Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und Katastrophen sind entsprechend der föderalen grundgesetzlichen Regelungen die Behörden der Länder zuständig, wobei die Sirenen als Warnmittel nahezu vollständig bei den Gemeinden betrieben werden. Auch technische Systeme wie z.B. die Warn-App NINA des BBK oder regionale Bevölkerungswarnsysteme stellen Adressaten dar, die Warnmeldungen über MoWaS erhalten und diese über eigene Strukturen und Verfahren an die Bevölkerung übermitteln. Drei Gründe, die Warn-App NINA zu nutzen Sie können mit NINA alle Warnmeldungen, die über das Modulare Warnsystem (MoWaS) herausgegeben werden, Wetterwarnungen des DWD und Hochwasserinformationen empfangen - alles über eine App Sie werden aktiv über aktuelle Gefahren informiert, denn die Push-Funktion von NINA macht Sie auf neue Warnungen aufmerksam. Verhaltenshinweise und allgemeine Notfalltipps von Experten helfen Ihnen dabei, sich auf mögliche Gefahren vorzubereiten. So können Sie sich und andere besser schützen. NINA installieren Sie können die Warn-App NINA für die Betriebssysteme iOS (ab Version 8.0) und Android (ab Version 4) nutzen. Die App ist kostenfrei erhältlich über iTunes und den Google play Store. Handlungsempfehlungen für Unwetter Feuer Hochwasser CBRN-Gefahrstoffe Vorsorge für den Katastrophenfall Ist ein Notfall erst eingetreten, ist es für Vorsorgemaßnahmen meist zu spät. Wenn es brennt, müssen Sie sofort reagieren. Wenn Sie und Ihre Familie evakuiert werden müssen, können Sie nicht erst beginnen, Ihr Notgepäck zu packen. Wenn der Strom für Tage ausfällt, sollten Sie einen Notvorrat im Haus haben. Hier finden Sie Infos zu allen wichtigen Themen - vom Lebensmittelvorrat bis zum Notgepäck - um persönlich für den Notfall gerüstet zu sein. Essen und Trinken bevorraten Wasservorrat für die Hygiene Das gehört in die Hausapotheke Stromausfall Wichtige Dokumente griffbereit halten Gepäck für den Notfall Im Notfall auf dem Laufenden bleiben

    Online-Dienst

    Zivilschutz- und Katastrophenhilfe

    ID: L100002_123788049

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 25-27

    41849 Wassenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    entfällt

    Formulare

    Formulare: entfällt

    Onlineverfahren möglich: entfällt

    Schriftform erforderlich: entfällt

    Persönliches Erscheinen nötig: entfällt

    Voraussetzungen

    entfällt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Am Warntag werden Probe-Warnungen und Probe-Alarm auf verschiedenen Wegen ausgelöst. Geplant ist der folgende Ablauf:

    • Um 11:00 Uhr wird eine Probe-Warnung an alle Stellen geschickt, die am Warnsystem des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) teilnehmen, die sogenannten Warnmultiplikatoren. An das Warnsystem sind zum Beispiel Radiosender und die Technik (Server) für Warn-Apps angeschlossen.
    • Die Warnmultiplikatoren versenden die Probe-Warnung über ihre Systeme oder Programme an diejenigen Geräte, auf denen Sie die Warnung lesen, hören oder wahrnehmen - zum Beispiel an Radios oder die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes (NINA).
    • Zeitgleich werden von den zuständigen Stellen in den Ländern, Landkreisen und Gemeinden verfügbare Warnmittel zur Probe ausgelöst, etwa Sirenen und Lautsprecherwagen.
    • Mit jeder Warnung erhalten Sie in der Regel Empfehlungen, was Sie zu Ihrem Schutz tun können oder wo Sie weitere Informationen erhalten.
    • Um 11:20 Uhr wird erneut ein Probe-Signal zur Entwarnung an die teilnehmenden Stellen verschickt.

    Fristen

    entfällt

    Bearbeitungsdauer

    entfällt

    Kosten

    entfällt

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 07.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Warntag, Bevölkerungsschutz, Gefahreninformation, Modulares Warnsystem, Warn-App, Probealarm, Amtliche Gefahrenmitteilung, Zivilschutz, Probewarnung, MoWaS, Katastrophenschutz, Amtliche Gefahrendurchsage, Warnmultiplikatoren, Sirene

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de