Einrichten von Notunterkünften in Krisenfällen
Beschreibung
Ob das Flüchtlingsaufkommen im Sommer 2015 oder eine großflächige Evakuierung nach einem Bombenfund - die Ereignisse, die den Aufbau von Notunterkünften erfordern, sind vielfältig. Das THW kann diese Unterkünfte in Krisenfällen einrichten und instand setzen. Dazu stellt die Fachgruppe Infrastruktur die notwendige Ausstattung bereit. Zusätzlich können die Fachgruppe Elektroversorgung und die Fachgruppe Trinkwasserversorgung die Notunterkünfte mit Strom und fließendem Wasser ausstatten. Für den Transport des dazu erforderlichen Materials kommt die Fachgruppe Logistik zum Einsatz. Der Betrieb der Notunterkünfte liegt jedoch bei den anfordernden Stellen selbst - meist sind das Städte und Kommunen - oder wird von diesen an Dienstleister übertragen. Ansprechpartner sind die zuständigen THW-Einrichtungen vor Ort. Sie können über www.thw.de gefunden werden. Im Auftrag der Bundesregierung kann das THW auch im Ausland Notunterkünfte, wie z. B. für Binnenvertriebene, errichten.
Online-Dienst
Versorgung von akuten Wohnungsnotfällen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02381 17-2954
Telefon Festnetz: 02381 17-6601
Abteilung Wohnen und Pflege
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02381 17-108101
Telefon Festnetz: 02381 17-8101
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesanstalt Technisches Hilfswerk am 12.06.2017
Stichwörter
Trinkwasser, Evakuierungen, Krisen, THW, Notunterbringung, Flüchtlinge, THW-Fachgruppe, Infrastruktur, Evakuierung, Notunterkünfte