Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Krankenversicherte Finanzierung
Versicherte haben Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) im häuslichen oder familiären Bereich.
Beschreibung
Als gesetzlich Versicherte haben Sie Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Die Leistung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination - insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle. Das Ziel ist, die Betreuung in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen. Hierzu zählen beispielsweise auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, der Kinder- und Jugendhilfe und Pflegeeinrichtungen. Die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen sind zu berücksichtigen.
Die SAPV ist eine Team-Leistung, in dem unterschiedliche Berufsgruppen zusammenarbeiten: Ärzte, Pflegekräfte und Kooperationspartner.
Enthalten sind - ja nach individuellem Bedarf
- Beratung
- Koordination der Versorgung,
- unterstützende Teilversorgung oder
- vollständige Versorgung
Wurden Sie in einem stationären Hospiz aufgenommen, erhalten Sie als Teilleistung die im Rahmen der SAPV erforderliche ärztliche Versorgung.
Online-Dienst
Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Ärztliche Verordnung
Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- eine nicht heilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung.
- die Lebenserwartung ist begrenzt und es wird eine besonders aufwändige Versorgung benötigt.
- Die Leistung muss von einer Vertragsärztin/einem Vertragsarzt oder einer Krankenhausärztin/einem Krankenhausarzt verordnen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Lehnt die Krankenkasse die Versorgung ab, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.
Kosten
Es ist keine Zuzahlung zu leisten.
Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020
Stichwörter
spezialisierte Palliativversorgung, Palliativversorgung, Kassenleistung, Krankenkassenleistung, SAPV