Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Krankenversicherte Finanzierung

    Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Krankenversicherte Finanzierung

    Versicherte haben Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) im häuslichen oder familiären Bereich.

    Beschreibung

    Als gesetzlich Versicherte haben Sie Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Die Leistung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination - insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle. Das Ziel ist, die Betreuung in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen. Hierzu zählen beispielsweise auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, der Kinder- und Jugendhilfe und Pflegeeinrichtungen. Die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen sind zu berücksichtigen.

    Die SAPV ist eine Team-Leistung, in dem unterschiedliche Berufsgruppen zusammenarbeiten: Ärzte, Pflegekräfte und Kooperationspartner.

    Enthalten sind - ja nach individuellem Bedarf 

    • Beratung
    • Koordination der Versorgung,
    • unterstützende Teilversorgung oder
    • vollständige Versorgung  

    Wurden Sie in einem stationären Hospiz aufgenommen, erhalten Sie als Teilleistung die im Rahmen der SAPV erforderliche ärztliche Versorgung.

    Online-Dienst

    Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste

    ID: L100002_123414848

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse. 

    Ansprechpartner

    FB Altenhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Fliethstraße 86-88

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ärztliche Verordnung

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Angaben über die im Jahr vor der Antragstellung erbrachten Pflegeleistungen, belegt durch die Summen- und Saldenliste Testat des Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers/Spitzenverbandes Versorgungsvertrag (falls noch nicht eingereicht bzw. bei Änderung) Nachweis der Vertretungsberechtigung (falls noch nicht eingereicht bzw. bei Änderung)

    Voraussetzungen

    • eine nicht heilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung.
    • die Lebenserwartung ist begrenzt und es wird eine besonders aufwändige Versorgung benötigt.
    • Die Leistung muss von einer Vertragsärztin/einem Vertragsarzt oder einer Krankenhausärztin/einem Krankenhausarzt verordnen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt die Krankenkasse die Versorgung ab, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. 

    Kosten

    Es ist keine Zuzahlung zu leisten.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    spezialisierte Palliativversorgung, Palliativversorgung, Kassenleistung, Krankenkassenleistung, SAPV

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English