Schutzimpfungen Finanzierung

    Schutzimpfungen Finanzierung

    Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.

    Beschreibung

    Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).

    Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.

    Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.

    Hinweise für Euskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Was ist das Masernschutzgesetz?Beim Masernschutzgesetz handelt es sich um eine Änderung des bundesrechtlichen Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die masernspezifischen Regelungen finden sich in § 20Abs. 8 bis 14 IfSG. Besteht eine Masern-Impfpflicht?Nein, es besteht keine Masern-Impfpflicht. Es besteht allerdings eine Pflicht zur Vorlage von bestimmten Nachweisen im Sinne des § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG Für wen gilt die Nachweispflicht?Die Nachweispflicht gilt in den Schulen / Kitas / Gemeinschaftseinrictungen für alle Schülerinnen und Schüler (Kinder) sowie Lehrkräfte und andere in diesen Einrichtungen tätigen Personen, die ab dem 01.01.1971 geboren sind (§ 20 Abs.8 Satz 1 IfSG). Mittels der folgenden Meldung können Schulen / Kitas oder sonstige Gemeinschaftseinrichrungen ihrer Meldepflicht nachkommen.

    Online-Dienst

    Masern-Impfung

    ID: L100002_121970147

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse. 

    Ansprechpartner

    Gesundheitsschutz / SARS CoV 2

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Krankenversicherungskarte
    • Impfausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 24.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Windpocken, Masern, Schutzimpungen, FSME, Haemophilus Influenzae Typ B, Gebärmutterhalskrebs, Schwerer Durchfall, Gelbfieber, Tollwut, Pocken, Finanzierung, Grippe, Mumps, Lungenentzündung, Hepatitis A, Röteln, Diphtherie, Tetanus, Meningokokken Typ B, Tuberkulose, Hepatitis B, Keuchhusten, Japanische Enzephalitis, Meningitis, Kinderlähmung, Typhus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de