Schutzimpfungen Finanzierung
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.
Beschreibung
Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).
Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.
Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.
Hinweise für Euskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Masern-Impfung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 24.07.2020
Stichwörter
Windpocken, Masern, Schutzimpungen, FSME, Haemophilus Influenzae Typ B, Gebärmutterhalskrebs, Schwerer Durchfall, Gelbfieber, Tollwut, Pocken, Finanzierung, Grippe, Mumps, Lungenentzündung, Hepatitis A, Röteln, Diphtherie, Tetanus, Meningokokken Typ B, Tuberkulose, Hepatitis B, Keuchhusten, Japanische Enzephalitis, Meningitis, Kinderlähmung, Typhus