Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen für Krankenversicherte Bewilligung

    Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen für Krankenversicherte Bewilligung

    Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

    Beschreibung

    Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

    Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen: 

    • die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
    • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren  
    • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.

    Für Versicherte über 18 Jahre ist eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr vorgesehen. Einige Krankenkassen bieten abweichende Leistungen an.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Karies, Zahnfäule, ist noch immer eine weltweit ernst zu nehmende Infektionskrankheit und kann unter anderem zu schmerzhaften Zahnnerventzündungen führen. Durch eigenverantwortliches Gesundheits- und Ernährungsverhalten können Sie dazu beitragen, Karies einzudämmen. Wir unterstützen Sie dabei mit Aufklärung, Beratung und Prophylaxe-Angeboten.

    Online-Dienst

    Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen für Krankenversicherte Bewilligung

    ID: L100002_121800684

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse. 

    Ansprechpartner

    Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Neumarkt 15-21

    50667 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag, 8 bis 16 Uhr Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach besonderer Terminvereinbarung Telefonische Beratung: Montag bis Donnerstag, 14 bis 16 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-24750

    Fax: 0221 / 221-23762

    E-Mail: Schulzahnarzt@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Elektronische Gesundheitskarte
    • gegebenenfalls Bonusheft

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

    Kosten

    Keine

    Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, müssen die Versicherten selbst zahlen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kassenleistung, Zahnerkrankungen, Prophylaxe, Krankenkassenleistung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English