Vorlage des Schlussverwendungsnachweises
Sie wollen Ihren Verwendungsnachweis des Gründungsstipendiums NRW einreichen? Näheres finden Sie hier.
Beschreibung
Am Ende des Gründungsstipendiums müssen Sie den Schlussverwendungsnachweis einreichen. Hierin enthalten ist der Sachbericht und die Verwendungsnachweise.
Damit bestätigen Sie, dass sie die erhaltenen Gelder ordnungsgemäß verwendet haben, sich mindestens dreimal mit ihrem Coach ausgetauscht haben und berichten, wie sich das Start-up während des Stipendiums entwickelt hat.
Für Stipendiaten, deren Zuwendungsbescheid ab dem 01.12.2023 ausgestellt wurde, erfolgt dies über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW. In diesem Fall wird ein vom Coach unterzeichnetes Bestätigungsschreiben über das ordnungsgemäß durchgeführte Coaching benötigt. Für Stipendiaten, deren Zuwendungsbescheid vor dem 01.10.2023 ausgestellt wurden, erfolgt dies mit dem Formular Verwendungsnachweis und Sachbericht, das unterschrieben eingereicht wird – am besten als Scan oder Foto per Mail, alternativ im Original per Post oder auch per Fax. Der Coach des Teams bestätigt die Angaben im Sachbericht mit seiner Unterschrift.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Bestätigungsschreiben des Coaches über das ordnungsgemäß durchgeführte Coaching
Voraussetzungen
- Erst nachdem Sie einen Zuwendungsbescheid für das Gründungsstipendium.NRW vom Projektträger Jülich erhalten haben und Ihre Projektlaufzeit geendet hat, können Sie Ihren Schlussverwendungsnachweis einreichen.
- Die Abwicklung über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW ist nur für Stipendiaten möglich, deren Zuwendungsbescheid ab dem 01.10.2023 erlassen wurde.
- Spätestens drei Monate nach dem Ende des Durchführungszeitraums ist der Verwendungsnachweis einzureichen. Sollten Sie Ihr Stipendium vorzeitig beendet haben, kann der Schlussverwendungsnachweis auch bereits vor dem im Zuwendungsbescheid aufgeführten Ende des Durchführungszeitraums eingereicht werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Gründerstipendium Mitteilung Vorlage des Schlussverwendungsnachweises
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Nach dem Ihre Projektlaufzeit geendet hat, reichen Sie Ihre Verwendungsnachweise und Ihren Sachbericht ein.
- Wenn die Nachweise und der Sachbericht als ausreichend erachtet werden, ist der Prozess des Gründungsstipendiums NRW beendet.
Fristen
Spätestens drei Monate nach dem Ende des Durchführungszeitraums muss der Verwendungsnachweis und der Sachbericht eingereicht werden.
Weitere Informationen
https://www.gruenderstipendium.nrw/gruenden
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.02.2025
Stichwörter
Verwendungsnachweis und Sachbericht, Gründungsstipendium, Stipendium Gründer, Gründerstipendium, Gründer, Förderung innovativer Unternehmensgründungen, Stipendium