Gründerstipendium Bewilligung Mittelabruf

    Den Mittelabruf eines Gründungsstipendiums NRW beantragen

    Sie wollen einen Mittelabruf Ihres bewiligten Gründungsstipendiums NRW anfordern? Näheres finden Sie hier.

    Beschreibung

    Sobald der Zuwendungsbescheid bewilligt worden ist, müssen Gründer die Mittel abrufen. Für Stipendiaten, deren Zuwendungsbescheid ab dem 01.12.2023 ausgestellt wurde, erfolgt dies über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Für Stipendiaten, deren Zuwendungsbescheid vor dem 01.10.2023 ausgestellt wurde, erfolgt dies mit dem Formular Mittelanforderung, das unterschrieben eingereicht wird - am besten als Scan oder Foto per Mail, alternativ im Original per Post oder auch per Fax.

    Dieser Prozess muss alle zwei Monate wiederholt werden. Gründer stellen also für jeweils zwei Monate im Voraus eine Mittelanforderung.

    Die erste Mittelanforderung kann frühestens an dem Tag eingereicht werden, an dem das Stipendium offiziell beginnt, also dem ersten Tag des sogenannten Durchführungszeitraums. Der Durchführungszeitraum ergibt sich aus dem Zuwendungsbescheid.

    Alle weiteren Mittelanforderungen sollten idealerweise jeweils zwei bis drei Wochen vor dem Anforderungszeitraum eingehen.

    Online-Dienst

    Mittelabruf für Nordrhein-Westfalen

    ID: L100002_121599055

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Forschungszentrum Jülich GmbH

    Adresse

    Postanschrift

    Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13

    52428 Jülich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02461 61-85621

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: Ptj-gruenden@fz-juelich.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    •     Nach sechs Monaten der Förderung: Falls noch nicht geschehen, muss zur Auszahlung von Mitteln ab dem 7. Monat der Förderung ein Gründungsnachweis eingereicht werden:
      •  bei Kapitalgesellschaften: Handelsregisterauszug sowie der zugehörige Gesellschaftervertrag, ggf. weitere Handelsregisterauszüge in chronologischer Reihenfolge sowie Gesellschafterverträge
      •  bei Einzelunternehmen/GbR: Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO (Gewerbeordnung)
    •     Nach sieben oder acht Monaten der Förderung: Gegebenenfalls Empfehlung der Jury über die weitere Fortführung des Gründungsstipendiums NRW nach erneuter Vorstellung vor der Jury, wenn dies als Auflage im Zuwendungsbescheid aufgenommen wurde.

    Voraussetzungen

    Erst nachdem Sie einen Zuwendungsbescheid für das Gründungsstipendium.NRW erhalten haben, können Sie einen Mittelabruf stellen. Die Abwicklung über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW ist nur für Stipendiaten möglich, deren Zuwendungsbescheid ab dem 01.10.2023 erlassen wurde. 

    Der Durchführungszeitraum muss begonnen haben (Start des Stipendiums), damit Mittel abgerufen werden können. Außerdem müssen Sie vom betreuenden Netzwerk einen Coach zugewiesen bekommen haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    •     Um einen Mittelabruf anfordern zu können, müssen Sie bereits Ihren Zuwendungsbescheid erhalten haben und alle nötigen Unterlagen eingereicht haben.  
    •     Der Projektträger prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen, ob Sie alle Voraussetzungen für einen Mittelabruf erfüllen.
    •     Wenn Ihrem Antrag auf Mittelabruf zugestimmt wird, erhalten Sie Ihren bewilligten Mittelabruf und müssen in Zukunft alle zwei Monate einen neuen Prozess anstoßen.

    Fristen

    Mit dem Beginn des Stipendiums können Sie immer zwei Monate im Voraus Fördermittel (Fördergelder) anfordern.

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 14 Tage

    Kosten

    kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sollten Sie es einmal versäumen, die Mittel abzurufen, verfallen die Mittel grundsätzlich nicht sofort und können auch im Nachhinein abgerufen werden. 

    Weitere Informationen

    Den genauen Prozessablauf und die Voraussetzungen finden Sie unter: https://www.xn--grndungsstipendium-n6b.nrw/fortgeschrittene 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.02.2025

    Version

    Technisch geändert am 24.02.2025

    Stichwörter

    Gründer, Förderung innovativer Unternehmensgründungen, Gründerstipendium, Stipendium Gründer, Mittelabruf Gründungsstipendium, Gründungsstipendium, Gründungsstipendium NRW

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de