Gründerstipendium Bewilligung

    Die Bewilligung eines Gründungsstipendiums beantragen

    Als Bewerber für das Gründerstipendium NRW können Sie Ihren Antrag auf Erteilung einer Bewilligung für das Gründerstipendium NRW einreichen. Über die Bewilligung entscheidet der Projektträger Jülich.

    Beschreibung

    Das Gründerstipendium NRW ist eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen. 

    Die Initiative richtet sich an Gründer, die ihre Geschäftsidee im Bereich zukunftsorientierter Technologien und innovativer Dienstleistungen sowie Geschäftsmodelle in NRW realisieren wollen. Ziel soll es hierbei sein, Gründer vor und zu Beginn ihrer Existenzgründung zu unterstützen, so dass sie in dieser anspruchsvollen Phase den Freiraum haben, sich vollkommen auf die Vorbereitung und Umsetzung ihrer Geschäftsidee zu konzentrieren. 

    Damit Sie sich für ein Gründerstipendium bewerben können, müssen Sie zunächst Kontakt zu einem der akkreditierten Gründungsnetzwerke aufnehmen. Sie sind als Gründer frei in der Wahl des Netzwerks. Empfohlen wird, sich ein Gründungsnetzwerk in der Nähe des geplanten Unternehmensstandortes zu suchen, um eine enge Abstimmung zu gewährleisten und den Austausch zu erleichtern. Das Gründungsnetzwerk berät und führt Sie durch den weiteren Bewerbungsprozess.

    Im Laufe des Bewerbungsprozesses müssen Sie Ihr Ideenpapier und Ihre Geschäftsidee einer Jury persönlich vorstellen. Erst nachdem Sie eine Förderempfehlung durch die Jury erhalten haben, können Sie den Antrag auf Bewilligung stellen. 

    Online-Dienst

    Mittelabruf für Nordrhein-Westfalen

    ID: L100002_121599055

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Projektträger Jülich

    Adresse

    Postanschrift

    Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13

    52428 Jülich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02461 61-85621

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: Ptj-gruenden@fz-juelich.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    •     Kopie des Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als ein Jahr ist)
    •     Ggf. Aufenthaltserlaubnis
    •     Aussagekräftiges Ideenpapier
    •     Verpflichtungserklärung des Antragstellers
    •     Erklärung und Empfehlung des Netzwerks (Der Antrag setzt ein positives Votum durch eines der rund 40 zum Gründerstipendium akkreditierten Netzwerke voraus.)
    •     Falls Unternehmen bereits gegründet: Gesellschaftervertrag aus dem 1. Handelsregisterauszug; bei Kapitalgesellschaften: 1. Handelsregisterauszug, ggf. weitere Handelsregisterauszüge in chronologischer Reihenfolge; Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO
    •     bei Einzelunternehmen/GbR: Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO

    Voraussetzungen

    Damit Sie als Gründer vom Gründerstipendium NRW gefördert werden, müssen Sie

    •  entweder Einzelgründer sein oder einem Team von bis zu drei Personen angehörig sein (Gründer müssen jeweils das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt haben)
    •  sich entweder mit einem Unternehmen in NRW innerhalb der kommenden zwölf Monate selbständig machen wollen oder diese Existenzgründung ist bereits innerhalb der vergangenen zwölf Monate erfolgt. Der Zeitrahmen für die Existenzgründung umfasst demnach bis zu einem Jahr vor und einem Jahr nach der Antragstellung für ein Stipendium.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    •     Zunächst müssen Sie als Gründer Kontakt mit einem akkreditierten Gründungsnetzwerk aufnehmen. Anschließend müssen Sie ein aussagekräftiges Ideenpapier erstellen, welches Sie in einer persönlichen Präsentation gemeinsam mit der Geschäftsidee vor der Jury vorstellen müssen.
    •     Bei Förderempfehlung durch die Jury haben Sie als Gründer einen Antrag auf Bewilligung zu stellen. Dem Antrag sind die oben genannten Unterlagen beizufügen.
    •     Wenn Ihrem Antrag auf Erteilung einer Bewilligung zugestimmt wird, beginnt der 12-monatige Förderzeitraum.

    Fristen

    Wurde ein Kleinstunternehmen bereits vor der Antragstellung gegründet, darf die Eintragung ins Gewerbe- oder Handelsregister zum Zeitpunkt der Antragstellung bei dem Projektträger Jülich nicht länger als zwölf Monate zurückliegen. Es muss sich um ein neu gegründetes Unternehmen handeln. Eine Gewerbeummeldung oder Unternehmensumwandlung fallen nicht hierunter. Das Datum der Antragstellung ist der Tag der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen bei dem Projektträger Jülich.

    Es wird empfohlen, den Antrag möglichst innerhalb von vier Wochen nach der Jurysitzung zu stellen. 

    Weitere Informationen

    Das gegründete Unternehmen muss ein Kleinstunternehmen sein. 

    Kleinstunternehmen ist laut KMU-Definition der Europäischen Kommission ein Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 2 Mio.. 

    Börsennotierte Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.12.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Stichwörter

    Förderung innovative Unternehmensgründung, Gründerstipendium, Stipendium Gründer, Förderung innovative Unternehmensgründungen, Gründer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de