Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen

    Wenn Sie eine Heizölverbraucheranlage errichten oder wesentlich ändern oder Maßnahmen ergreifen wollen, die eine Änderung der Gefährdungsstufe zur Folge haben, müssen Sie das anzeigen.

    Beschreibung

    Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage reichen Sie rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde ein. Das Errichten dieser Anlagen ist nicht anzuzeigen, wenn

    • für diese Anlage eine Eignungsfeststellung nach dem Wasserhaushaltsgesetz beantragt wird oder
    • die Anlage Gegenstand eines Zulassungsverfahrens nach anderen Rechtsvorschriften ist, sofern im Zulassungsverfahren auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird. Nicht anzeigepflichtig sind in diesem Fall auch zulassungsbedürftige wesentliche Änderungen der Anlage.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als wassergefährdend werden Stoffe bezeichnet, die die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers (Grundwasser oder oberirdische Gewässer) nachteilig verändern können. Dazu gehören insbesondere flüssige Stoffe wie Kraftstoffe, Heizöl, Säuren und Laugen sowie feste Stoffe wie Salze und gasförmige Stoffe wie Ammoniak.Alle wassergefährdenden Stoffe sind auf Bundesebene katalogisiert und anhand ihrer Gefährlichkeit in verschiedene Wassergefährdungsklassen eingeteilt. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und kann beim Umweltbundesamt eingesehen werden. Anlagen, die wassergefährdende Stoffe nutzen, sind zum Beispiel: Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff, öffentliche Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Betriebe für die Herstellung von Chemieprodukten und Heizölverbraucheranlagen. Wer eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen errichten oder ändern möchte, muss dies mit der zuständigen Behörde abstimmen. Erforderliche Unterlagen sind nach Rücksprache mit den Mitarbeitenden vorzulegen.Das Wasserrecht schreibt außerdem vor, dass Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die Dichtheit der Anlagen und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig überwachen müssen. Für bestimmte Anlagen sind Prüfungen durch anerkannte Sachverständige in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben. Der Betreiber ist selbst für die rechtzeitige Veranlassung dieser Prüfungen verantwortlich. Eine Liste mit Kontaktadressen zu diesen Sachverständigen finden Sie auf der Webseite des LANUV im rechten Seitenbereich: Liste der Sachverständigen.

    Online-Dienst

    Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen

    ID: L100002_121728366

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    66/1 Wasser

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 17:00Dienstag: 08:00 - 17:00Mittwoch: 08:00 - 17:00Donnerstag: 08:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 17:00

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Anzeigeformular
    • Detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen)
    • Gegebenenfalls Sachverständigengutachten

    Voraussetzungen

    Die Anlagen müssen die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten. Das ist mit den vorzulegenden Unterlagen nachzuweisen.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Benötigt wird das Formular "Einrichtung oder Änderung einer privaten Heizölverbrauchsanlage" und die dort aufgeführten Unterlagen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Anzeige online aufgeben wollen:

    • Sie reichen die Anzeige über den Onlinedienst ein.
    • Die Wasserbehörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
    • Außerdem werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft, wodurch es möglicherweise ebenfalls zu Nachforderungen kommen kann.
    • Sie kann das Vorhaben vorläufig oder endgültig untersagen oder einen Bescheid mit Auflagen erlassen.

    Wenn Sie die Anzeige per Brief oder E-Mail aufgeben wollen:

    • Sie füllen die für die Anzeige benötigten Formulare aus und senden sie der zuständigen Behörde zu.
    • Die weiteren Verfahrensschritte entsprechen dem Online-Verfahren.

    Fristen

    Die Anzeige senden Sie mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungszeit ist unterschiedlich, beträgt aber in den meisten Fällen 4 - 6 Wochen. Aufgrund notwendiger Beteiligung weiterer Stellen oder/und höherem Arbeitsaufwand kann sich dieser Zeitraum jedoch verlängern. Nähere Angaben können Sie bei den unten aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfragen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Gebühr ab 25.00 EUR bis 1000.00 EUR

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.Zahlungsziel: Die vorgenannten Leistungen sind gebührenpflichtig. Nähere Angaben können Sie bei den unten aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein am 05.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anzeige, Anlagensicherheit, Anlage, AwSV, Wassergefährdende Stoffe, Prüfpflichtige Anlage, Gefährdungsstufe, Wasserbehörde, Anzeigepflicht, wesentliche Änderung, Stoffe, ändern, Errichten, Umgang, wassergefährdend

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de