Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage, außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) anzeigen

    Wenn Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen übernehmen, ist dieser Betreiberwechsel der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Beschreibung

    Bei der Übernahme einer bestehenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Sie als neue Betreiberin oder neuer Betreiber der Anlage verpflichtet, diesen Betreiberwechsel unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Mit der Anzeige übermitteln Sie der zuständigen Behörde Informationen zu den bisherigen und den neuen Betreibern, zur Eigentümerin oder zum Eigentümer und zur Anlagenübernahme. Die Anzeigepflicht besteht nicht für Heizölverbraucheranlagen.

    Hinweise für Remscheid: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hier können Sie die geplante Errichtung oder wesentliche Änderung einer Heizölverbraucheranlage online anzeigen.

    Online-Dienst

    Anzeige der geplanten Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Heizölverbraucheranlage

    ID: L100002_123561270

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Elberfelder Straße 32-36

    42853 Remscheid

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefülltes Anzeigeformular

    Voraussetzungen

    Voraussetzung ist eine prüfpflichtige Anlage, in der mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, mit Ausnahme von Heizölverbraucheranlagen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen die für die Anzeige benötigten Formulare aus und senden sie der unteren Wasserbehörde postalisch oder per E-Mail zu oder Sie nutzen den Onlinedienst.
    • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
    • Außerdem werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft, wodurch es möglicherweise ebenfalls zu Nachforderungen kommen kann.
    • Falls keine Einwände bestehen, werden Ihre Antragsdaten in das Fachverfahren der Behörde eingetragen.

    Fristen

    Der Betreiberwechsel ist unverzüglich schriftlich oder online anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Die Anzeige kann gebührenpflichtig werden, wenn zum Beispiel ein Bescheid zu erstellen ist.: Gebühr ab 25.00 EUR bis 1000.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein am 05.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Umgang, Heizölanlage, ändern, Wassergefährdende Stoffe, AwSV, Prüfpflichtige Anlage, Anlage, wassergefährdend, Stoffe, Wasserbehörde, Anlagensicherheit, Wechsel, Anzeige, Heizölverbraucheranlage, Anzeigepflicht, Heizöl, Gefährdungsstufe, Betreiber

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de