Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer Erlaubnis

    Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen

    Sie wollen Niederschlagswasser versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten?, Dann können Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Niederschlagswasser versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten wollen, benötigen Sie in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis.

    Niederschlagswasser ist aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließendes Wasser.

    Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.

    Die Erlaubnis für die Versickerung benötigen Sie, wenn sich das Versickern nachteilig auf die Grundwasserbeschaffenheit auswirken kann.

    Die Erlaubnispflicht entfällt, wenn keine nachteiligen Veränderungen des Grundwassers zu erwarten sind. Sie haben Ihr Vorhaben dann lediglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Kontaktieren Sie die Behörde, falls Sie unsicher sind, ob Sie eine Erlaubnis beantragen müssen.

    Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Regenwasser, das nicht an den städtischen Kanal angeschlossen ist, sondern in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet oder gezielt in den Untergrund versickert wird, bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz.

    Online-Dienst

    Regenwassereinleitung (Erlaubnis)

    ID: L100002_124772555

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wasserwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 20

    52070 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-7001

    Fax: +49 241 5198-80700

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Berechnungen zu Belastung und Behandlungsbedürftigkeit des Niederschlagswassers
    • Hydrogeologisches Gutachten (bei Versickerung)
    • Beschreibung, Darstellung, Bemessung der Versickerungsanlage
    • Nachweis, dass Versickerung nicht möglich ist (bei Einleitung in oberirdische Gewässer)
    • Angaben, Darstellung und rechnerischer Nachweis zur erforderlichen Regenrückhalteeinrichtung
    • Übersichtsplan
    • Lageplan
    • Flurkartenauszug
    • Zeichnerische Darstellung von Bauwerk oder Anlage
    • naturschutzfachliche Begleitplanung, bei Neuanlagen inklusive Eintragung im Kompensationsflächenverzeichnis
    • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 4-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.

    Voraussetzungen

    • Die Schädlichkeit des Niederschlagswassers wird so gering gehalten, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist.
    • Die Einleitung ist mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar.
    • Es werden gegebenenfalls Anlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben, um diese Voraussetzungen einzuhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis zur Direkteinleitung von Niederschlagswasser können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:

    • Senden Sie Ihren Antrag auf eine Erlaubnis mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Wasserbehörde.
    • Diese
      • prüft die Vollständigkeit Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
      • prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
    • Sie erhalten
      • eine Erlaubnis oder
      • einen Ablehnungsbescheid.
    • Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühr.

    Fristen

    Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Erlaubnis frühzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Qualität und Umfang Ihres Antrags und der Unterlagen ab.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz (MKUEM) am 01.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Versickerungsanlage, Versickerungsschacht, Versickerungsbecken, Rigolen, Versickerungssystem, Mulden, Regenwasser, Versickerung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English