Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer Erlaubnis

    Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen

    Wenn Sie vorgereinigtes Abwasser aus einer Kleinkläranlage versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten wollen, können Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie vorgereinigtes Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer einleiten wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.

    Eine Kleinkläranlage ist eine Abwasserbehandlungsanlage, aus der weniger als acht Kubikmeter je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser eingeleitet wird.

    Das Abwasser aus der Kleinkläranlage kann versickert oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.

    Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.

    Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach dem Landeswassergesetz haben die Gemeinden die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Abwässer von Grundstücken beseitigt und in öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen gereinigt werden. In Köln erfolgt die Abwasserbeseitigung überwiegend über die städtische Kanalisation, an die fast alle Grundstücke ordnungsgemäß angeschlossen sind. Wenn ein Kanalanschluss für Grundstücke im Außenbereich jedoch einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde, lassen wir stattdessen auch den dauerhaften Betrieb einer Kleinkläranlage zu. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesem Fall teilweise auf die Grundstückseigentümerin oder den Grundstückseigentümer übertragen.

    Online-Dienst

    Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen

    ID: L100002_121796660

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr Freitag, 9 bis 13 Uhr sowie nach besonderer Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    Fax: 0221 / 221-24686

    E-Mail: 572-IWA@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Dokumente zur Kleinkläranlage (je nach Verfügbarkeit)
      • Leistungserklärung, bauaufsichtliche Zulassung
      • Zeichnungen, Bemessungsunterlagen
      • Dichtigkeitsnachweis
      • Wartungsprotokolle
    • Bei Versickerung
      • Versickerungsnachweis
      • Hydrogeologisches Gutachten
      • Darstellung, Bemessungsunterlagen der Versickerungsanlage
    • Bei Einleitung in ein oberirdisches Gewässer
      • Hydrologisches Gutachten
      • Stellungnahme und Einverständnis des Gewässereigentümers oder -unterhaltungspflichtigen
    • Lageplan, Flurkartenauszug
    • Bauwerkszeichnungen
    • Zustimmung betroffener Grundstückseigentümer
    • Gegebenenfalls landschaftspflegerischer Begleitplan
    • Gegebenenfalls Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    AntragsformularBitte verwenden Sie das Antragsformular, das im Downloadservice angeboten wird. Diesem Antragsformular müssen zusätzlich folgende Unterlagen beigefügt werden:Zustimmungserklärung der Grundstückseigentümerin oder des -eigentümersHydrogeologisches GutachtenErläuterungsbericht mit Angaben zur EntwässerungssituationTechnische Beschreibung der geplanten EntwässerungsanlageSystemzeichnung der EntwässerungsanlageDetailzeichnung der EntwässerungsanlagePrüfbescheid oder Bauartzulassung der geplanten EntwässerungsanlageBemessung und Berechnung der AnlagenteileLageplan Maßstab 1:200Übersichtsplan Maßstab 1:1000 (Auszug aus dem Liegenschaftskataster)

    Voraussetzungen

    • Die in der Abwasserverordnung genannten Anforderungen werden eingehalten.
    • Die Einleitung ist mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Eine Erlaubnis zum Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen. Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:

    • Senden Sie Ihren Antrag auf eine Erlaubnis mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Wasserbehörde.
    • Diese
      • prüft die Vollständigkeit Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
      • prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
    • Sie erhalten
      • eine Erlaubnis oder
      • einen Ablehnungsbescheid
    • Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühr.

    Fristen

    Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Erlaubnis frühzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Qualität und Umfang Ihres Antrags und der Unterlagen ab.

    Kosten

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die wasserrechtliche Erlaubnis wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Baukosten und dem Wert der Gewässernutzung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz (MKUEM) am 01.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Dezentrale Anlagen, Kommunales Abwasser, Häusliches Abwasser, Direkteinleitung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de