Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

    Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen

    Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.

    Beschreibung

    Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden aus wasserrechtlicher Sicht als Erdaufschlüsse bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde vor Beginn der Arbeiten beantragen.

    Eine Erlaubnis ist für folgende Vorhabenszwecke notwendig:

    • geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde,
    • geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen-Anlagenbau und -betrieb,
    • geothermische Aufschlusszwecke (sonstige).

    Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Wasserbehörde die Erlaubnis erteilt hat.

    Welche Wasserbehörde für Ihr Vorhaben zuständig ist, ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn eine Bohrung die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen kann, muss diese der zuständigen Einrichtung angezeigt werden. Weitere Leistungen zum Thema "Bohrungen": Grundwasserentnahme Erlaubnis (bei geringen Mengen genehmigungsfrei) Bohrungen nach Lagerstättengesetz Bohrungen nach Bundesberggesetz

    Online-Dienst

    Erdaufschluss

    ID: L100002_123334644

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Leverkusen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Katasterauskunft

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 31.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Erdwärmekollektor, Bodeneingriff, Erdwärmepumpe, Erdwärme, Erdbohrung, tiefe Bohrung, Bohrung, Geothermie, Grundwasserwärmepumpen, vertikale Erdwärmesonde, Anlagenbetrieb, Erdaufschluss, Bauvorhaben, Aufschlusszwecke, Anlagenbau, Grundwasser, Erdarbeiten, Erdwärmenutzung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de