Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.
Beschreibung
Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden aus wasserrechtlicher Sicht als Erdaufschlüsse bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde vor Beginn der Arbeiten beantragen.
Eine Erlaubnis ist für folgende Vorhabenszwecke notwendig:
- geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde,
- geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen-Anlagenbau und -betrieb,
- geothermische Aufschlusszwecke (sonstige).
Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Wasserbehörde die Erlaubnis erteilt hat.
Welche Wasserbehörde für Ihr Vorhaben zuständig ist, ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.
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Ansprechpartner
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erforderliche Unterlagen
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Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- § 9 Absatz 2 Nummer 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- § 49 Absatz 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
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Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 31.03.2024
Stichwörter
Erdwärmekollektor, Bodeneingriff, Erdwärmepumpe, Erdwärme, Erdbohrung, tiefe Bohrung, Bohrung, Geothermie, Grundwasserwärmepumpen, vertikale Erdwärmesonde, Anlagenbetrieb, Erdaufschluss, Bauvorhaben, Aufschlusszwecke, Anlagenbau, Grundwasser, Erdarbeiten, Erdwärmenutzung