Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

    Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen

    Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.

    Beschreibung

    Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden aus wasserrechtlicher Sicht als Erdaufschlüsse bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde vor Beginn der Arbeiten beantragen.

    Eine Erlaubnis ist für folgende Vorhabenszwecke notwendig:

    • geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde,
    • geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen-Anlagenbau und -betrieb,
    • geothermische Aufschlusszwecke (sonstige).

    Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Wasserbehörde die Erlaubnis erteilt hat.

    Welche Wasserbehörde für Ihr Vorhaben zuständig ist, ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um eine Wärmepumpe betreiben zu dürfen, benötigen Sie grundsätzlich eine wasserbehördliche Erlaubnis.

    Online-Dienst

    Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen

    ID: L100002_125709515

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    Sprache

    Englisch

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    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wärmepumpe

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Kosten

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    mindestens (abhängig vom Aufwand): 200,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 31.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Erdwärmekollektor, Bodeneingriff, Erdwärmepumpe, Erdwärme, Erdbohrung, tiefe Bohrung, Bohrung, Geothermie, Grundwasserwärmepumpen, vertikale Erdwärmesonde, Anlagenbetrieb, Erdaufschluss, Bauvorhaben, Aufschlusszwecke, Anlagenbau, Grundwasser, Erdarbeiten, Erdwärmenutzung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de