Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden
Sie sind bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie, unabhängig davon, ob Sie die Bohrung vorab gemeldet haben oder nicht, die zuständige Behörde informieren.
Beschreibung
Wenn Sie bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden. Die Anzeige ist in jedem Fall notwendig, unabhängig davon, ob die Bohrung vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet wurde oder nicht.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Förderung von Grundwasser
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Wasser, Abwasser, Braunkohle, Umweltplanung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-8210
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fristen
Wenn Sie unbeabsichtigt Grundwasser erschließen, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 01.02.2024
Stichwörter
Bauvorhaben, Erdaufschluss, Ingenieurgeologische Untersuchung, Hohlraumerkundung, Kellerbau, Geophysikalische Untersuchung, Grundwassererschließung, Grundwasserwärmepumpen, unbeabsichtigte Grundwassererschließung, Rohstoffe, Brunnen, Baugrundsondierung, Erdarbeiten, Bohrung, Kartierung, Grundwassermessstelle, Grundwasser, Altbergbauerkundung, Bodeneingriff, Baugrunduntersuchung, Bohranzeige, Altlastenerkundung, Pfahlgründung