Erdaufschluss - Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser melden
Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen, die die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde melden.
Beschreibung
Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden.
Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Die Anzeige ist für folgende Vorhaben erforderlich:
- Altbergbauerkundung oder Hohlraumerkundung
- Altlastenerkundung
- Brunnen
- geochemische Untersuchung
- geophysikalische Untersuchung
- geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen
- Bohrung und Pump- beziehungsweise Schluckversuch
- Grundwassermessstelle
- Ingenieurgeologische Untersuchung oder Baugrunduntersuchung
- Kartierung (außer Basisbohrung)
- Rohstofferkundungsbohrung
- sonstige Aufschlusszwecke
Nachdem Sie Ihren geplanten Erdaufschluss gemeldet haben, können Sie mit den Bohrungen beginnen.
Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.
Welche Wasserbehörde für Ihr Vorhaben zuständig ist, ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Förderung von Grundwasser
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Wasser, Abwasser, Braunkohle, Umweltplanung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-8210
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fristen
Antragsfrist: 1 Monat
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 31.01.2024
Stichwörter
Bodeneingriff, Bohranzeige, Baugrunduntersuchung, Kellerbau, Geothermie, Kartierung, Hohlraumerkundung, Baugrundsondierung, Pfahlgründung, Altlastenerkundung, Altbergbauerkundung, Geophysikalische Untersuchung, Bohrung, Grundwassermessstelle, geochemische Untersuchung, Brunnen, Erdarbeiten, Grundwasser, Bauvorhaben, Rohstoffe, Erdaufschluss, Ingenieurgeologische Untersuchung