Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme
Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde melden.
Beschreibung
Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Das kann beispielsweise passieren, wenn Bodenschichten durchstoßen werden, die das darunter liegende Grundwasser vor Verunreinigungen schützen.
Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.
Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Erdaufschluss
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022
Stichwörter
Bauvorhaben, Kellerbau, Altlastenerkundung, Bodeneingriff, Baugrundsondierung, Grundwassermessstelle, Bohrung, Grundwasser, Ingenieurgeologische Untersuchung, Geophysikalische Untersuchung, Kartierung, Rohstoffe, Altbergbauerkundung, Brunnen, Pfahlgründung, Bohranzeige, Erdarbeiten, Erdaufschluss, Baugrunduntersuchung, Hohlraumerkundung